Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 255

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Jetzt wird zwar darauf hingewiesen, dass diese EU-Fernabsatzrichtlinie den Wildwuchs etwas beschränkt, allerdings haben wir noch immer nicht die Tatsache gewährleistet, dass die Anbieter auf ihrer Website wirklich die siebentägige Rücktrittsrechtmöglichkeit vermerken. Das ist ein wesentlicher Hinweis, der auch etwas zur vermehrten Inanspruchnahme des Online-Shoppings oder des E-Commerce beitragen könnte.

Das ist der wirtschaftliche Hintergrund, vor dem diese EU-Richtlinie jetzt auch bei uns umgesetzt wird.

Ein Pferdefuß besteht in konsumentenpolitischer Hinsicht sicherlich darin, dass das Herkunftslandprinzip gilt, sodass ich als Österreicherin, wenn ich aus Finnland etwas beziehe, was Mängel hat, meine Reklamation nach finnischem Recht vorbringen muss. Das führt zu Unsicherheit, aber so will es die EU. Die EU sieht für den Erzeuger einen Rechtsstandort vor; für die Konsumentin und den Konsumenten aber sind es in Zukunft 15 oder 17. Das ist von vornherein eine Benachteiligung. Aber bitte, die EU hat es so geregelt, daran können wir auf nationaler Ebene nicht mehr viel ändern. Man hätte nur bei dieser Regelung in Brüssel vielleicht verstärkt den Konsumentengesichtspunkt einbringen können.

Das zweite Moment, das ich noch anführen möchte, ist die Kontrolle. Hiezu gab es einen sehr guten Ministerialentwurf – da schließe ich mich durchaus dem Lob meines Vorredners an –, mit dem sehr detailliert an die Materie herangegangen wurde. In der Regierungsvorlage wurde dann die Aufgabenstellung der Kontrollbehörde von der "KommAustria" auf die Bezirkshauptmannschaften verlegt. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, dass wir damit nicht zufrieden sind. Aber dadurch, dass es einen Entschließungsantrag geben soll – ich glaube, er wird durch Sie, Frau Kollegin Fekter, noch eingebracht werden –, der vorsieht, dass evaluiert wird, wie weit die Bezirkshauptmannschaften dieser Kontrolltätigkeit zufrieden stellend nachgehen, können wir dieser Regelung doch zustimmen.

Daher steht von unserer Seite der Annahme dieses Antrags und dieser Regierungsvorlage nichts im Weg, obwohl ich deutlich vermerken muss und noch einmal wiederholen werde, dass meines Erachtens der Ministerialentwurf, auch was Strafen anlangt, besser war. Aber in diesem Falle sage ich mir – wie heißt es gleich? –: Der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.46

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe gleich den Entschließungsantrag ein, von dem Frau Kollegin Moser gesprochen hat, und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Grünen. Es geht darum, dass wir für dieses ganz neue Gesetz, mit dem wir bisher überhaupt keine Erfahrungen haben, eine Evaluierung vorsehen wollen.

Es ist dies folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Fekter, Dr. Moser und Kollegen betreffend begleitende Kontrolle der Wirksamkeit des E-Commerce-Gesetzes

Durch das E-Commerce-Gesetz wird in Österreich die Richtlinie 2001/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr umgesetzt. Es handelt sich hiebei in erster Linie um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit "Diensten der Informationsgesellschaft", also kommerziellen Online-Angeboten und -Diensten.

Da der Gesetzgeber in diesem Bereich Neuland betritt, erscheint es wünschenswert, das Funktionieren der beschlossenen Regelungen begleitend zu beobachten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite