Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 257

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23.50

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Kollegen Maier dafür, dass er über die grundlegenden Irrtümer, die in der Diskussion hier bei einigen Abgeordneten zu Tage getreten sind, informiert hat.

Ich darf vielleicht nur ganz kurz Folgendes sagen: Diese Debatte im Justizausschuss war davon getragen, dass viele Kolleginnen und Kollegen offen gesagt haben – die einen tun es, die anderen sagen es –, dass hier relativ wenig Wissen darüber herrscht, wie sich diese Materie entwickeln wird. Das war eigentlich der Grund dafür, warum dieser brillante Ministerialentwurf – ich stehe nicht an, auch das zu wiederholen – ausdrücklich vorgesehen hat, dass es hiefür eine Aufsichtsstelle gibt, und zwar die Aufsichtsstelle "KommAustria", aber nicht nur diese allein, sondern diese Aufsichtsstelle hätte sich auch einer weiteren Gesellschaft bedienen können, um ihrer Verpflichtung nachzukommen.

Herr Bundesminister! Ich verstehe ganz ehrlich nicht, warum Sie von dieser wirklich effizienten Form eines Konsumentenschutzes Abstand genommen haben und mehr oder weniger mit eingeschwungen sind in die Argumentation der Kollegin Fekter: Wir wissen nicht, was passieren wird, es ist eine sehr komplexe Materie; wir wissen zwar, dass es viele Personen gibt, die es benutzen, und dass es, wenn man so sagen will, eine Verkaufsfläche der Zukunft ist, aber die Bezirkshauptmannschaften sollen sich darum kümmern.

Es ist das doch letztlich auch ein Missbrauch der Bezirkshauptmannschaften, wenn man hier so tut, als würde man sie angreifen. Ich bin dafür, dass sich die Bezirkshauptmannschaften innerhalb einer angemessenen Frist damit auseinander setzen, aber: Gleich zu Beginn kann man das nicht erwarten und fordern, sondern zu Beginn wäre es notwendig, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, die wirklich einen Konsumentenschutz auf einheitlichem Niveau für das gesamte Bundesgebiet sicherstellt. Daher hat dies auch der ursprüngliche Entwurf vorgesehen.

Man sieht hier auch, dass man eine an sich relativ gute Richtlinie so umsetzen kann, dass das denkbar Schlechteste dabei herauskommt. Der Konsumentenschutz kommt dabei jedenfalls unter die Räder. Ich glaube, Herr Bundesminister, wenn Sie in Zukunft mit Konsumentenschutz in der Öffentlichkeit punkten wollen, sollten Sie nicht vergessen, dass Sie hier genau das Gegenteil bewiesen haben.

Ich komme zum Schluss auf den EU-Haftbefehl zu sprechen. – Herr Bundesminister, wir entnehmen heute allen Medien, dass Sie von einer parlamentarischen Debatte über den EU-Haftbefehl sprechen. Wir fassen das als Einladung auf und nehmen diese gerne an. Wir ersuchen Sie, dass Sie in den nächsten beiden Plenartagen dafür Sorge tragen, dass das hier wirklich diskutiert wird. Wir werden an dieser Diskussion sicherlich rege teilnehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

23.53

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich danke Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim für die lobenden Worte für dieses Gesetzeswerk und gebe dies natürlich gerne an die Beamten des Justizministeriums weiter, insbesondere an Herrn Dr. Kathrein, der ja hauptverantwortlich für dieses Gesetzeswerk ist.

Da auch die Korrektur des Herrn Abgeordneten Mag. Maier keine gänzliche Klarheit gebracht hat, möchte ich feststellen: Das Gesetzeswerk betreffend E-Commerce sieht vor, dass das Herkunftslandprinzip gilt. Jeder Anbieter muss sich nach den Rechten seines Heimatstaates richten, aber wenn Konsumenten seine Vertragspartner sind, wird diese Prinzip umgedreht, und es gilt für die Konsumenten das Recht des Heimatlandes. So ist das eingerichtet, und ich bitte auch Frau Abgeordnete Dr. Moser, dies zu berücksichtigen. Das ist wahrer Konsumenten


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