Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 262

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0.09

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns jetzt, knapp nach Mitternacht, ein Mietrechtsantrag vor, von dem tausende Menschen betroffen sein werden. Ich bedauere sehr, dass Sie von den Regierungsparteien gerade bei so komplexen und komplizierten Rechtsmaterien, von denen aber viele Menschen betroffen sind, immer eine Regelung vorziehen, nach der diese Rechtsmaterie nicht in Begutachtung geht. Das ist auch in diesem Fall so, und ich denke, dass Sie auch guten Grund haben, dass Sie das nicht in Begutachtung geben, dass Sie sich die Expertenmeinung über die Vorlage, die wir heute hier auf dem Tisch haben, nicht einholen, weil wahrscheinlich das Urteil ein klares wäre.

Es ist eindeutig – und das ist eigentlich eine Fortsetzung der Wohnrechtsdebatte, die wir vor rund einer Stunde geführt haben –, dass es auch im Bereich des Mietrechtsgesetzes Verschlechterungen für die Mieter gibt. Meiner Ansicht nach geschieht das ohne schlüssige Gründe. Ich habe im Ausschuss, ich habe bei Parteiengesprächen mehrmals darum ersucht, mir doch zu erklären, welchen Grund es dafür tatsächlich gibt, für Mieter die Rechtssituation derart zu verschlechtern – außer dem einen Grund, die Situation für Hauseigentümer und Immobilientreuhänder zu verbessern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns heute ein Vorschlag vor, der bedeutet, dass einige Bereiche nicht mehr unter das Mietrecht fallen, dass es für diese Regierung Gruppen von Mietern gibt, die offensichtlich als nicht mehr schützenswert erachtet werden. Das sind zum Beispiel Menschen, die sich Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern anmieten müssen, weil sie im ländlichen Bereich leben und nicht in der Stadt. Das sind Menschen, die Sie für nicht mehr schützenswert halten, was den Kündigungsschutz betrifft. Sie werden heute eine gesetzliche Bestimmung beschließen, die in Zukunft dazu führen wird – und das ist mir gerade auch deshalb so wichtig, weil gerade die ÖVP immer auf mehr Flexibilität, auch was Jobwechsel und Arbeitsmarkt betrifft, drängt –, dass Menschen in Mietverhältnisse gezwungen werden und aus Mietverhältnissen in Zukunft nicht mehr aussteigen können – und das zu horrenden Preisen, die sie dann zu tragen haben. Das wird diese rechtliche Regelung bringen.

Sie werden heute beschließen, dass Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungen in diesen Häusern in Zukunft keinen Kündigungsschutz mehr haben, in Zukunft nicht mehr aus Mietverträgen aussteigen können und sozusagen zwangsverpflichtet werden.

Sie werden heute beschließen, dass bei Vermietungen von Dachbodenwohnungen die Mieter in Zukunft nicht mehr das Recht haben werden, ihre Betriebskosten zu überprüfen, nicht mehr das Recht haben werden, zu überprüfen, ob die Ablöse, die sie an den Hauseigentümer gezahlt haben, auch rechtlich korrekt ist oder nicht.

Das ist das, was Sie heute beschließen. Das ist eine Fortsetzung zur Wohnrechtsdebatte, die wir vorhin geführt haben: Sie verschlechtern die Situation der Mieter, machen sozusagen den Rechtszugang der Mieter schlechter.

Herr Bundesminister! Ich denke mir, es spricht ja nichts dagegen, solche Maßnahmen zu setzen, aber finden Sie dann wenigstens klare Worte dafür. Herr Westenthaler, plakatieren Sie nicht "Mieten senken", wenn Ihr einziges Ziel ist: Mieten erhöhen. Ich weiß, dass das der erste Schritt ist und dass Sie scheibchenweise den Mieterschutz demontieren und aushöhlen wollen und drauf und dran sind, scheibchenweise die Mieten zu erhöhen, und zwar deshalb, um Ihre Klientel, den Herrn Neudeck, damit zu bedienen. Die haben auch Ihre Partei finanziert, denen sind Sie offensichtlich etwas schuldig. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja alles nicht wahr!) Sagen Sie doch offen, dass das alles jetzt und in Zukunft auf dem Rücken der Mieter passiert. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Harry Potter lesen! – Abg. Dr. Khol: Kein Wort wahr!)

0.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.


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