Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 69

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darauf möchte ich hier kurz wiedergeben, weil ich glaube, dass wir darüber doch auch einige Worte verlieren sollten.

In diesem Antwortschreiben des Europäischen Rechnungshofes an den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes heißt es unter anderem – ich zitiere –:

"Eine ähnliche Anfrage ging unlängst von Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments aus. Im Anschluss an eine Stellungnahme seines Juristischen Dienstes entschied der Hof, mit Ausnahme seiner geprüften Stellen Dritten keine Kopien seiner Sektorschreiben zu übermitteln." – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Diese Vorgangsweise halte ich für demokratiepolitisch bedenklich, auch wenn der Rechnungshof begründet, dass es nur vorläufige Schreiben sind und die Stellungnahmen der geprüften Stellen noch eingearbeitet werden.

Ich möchte Sie ersuchen, Herr Präsident, doch noch einmal den Versuch zu unternehmen, beim Europäischen Rechnungshof zu erwirken, dass die Abschlussberichte, die akkordierten, fertig gestellten Endberichte auch wir Parlamentarier zur Verfügung gestellt bekommen.

Nun zur AMA-Zahlstelle: Es sind wenige formale Mängel festgestellt worden. Ich sage: Gott sei Dank!, andernfalls könnte das ja zu Rückforderungen, zu Rückzahlungsverpflichtungen im Ausmaß von bis zu 25 Prozent führen. Aber ein ganz zentraler Sektor wird in diesem Bericht gar nicht angesprochen, wird gar nicht diskutiert, und zwar die Frage, ob es prinzipielle Mängel gibt. Formale Mängel gibt es wenige, aber prinzipielle Mängel sind auch vorhanden, und ich möchte Ihnen nun zwei dieser prinzipiellen Mängel hier darstellen; manche meiner Vorredner haben das andeutungsweise schon versucht.

Erstes Beispiel: Es gibt keinen subjektiven Rechtsanspruch auf ÖPUL-Mittel, auf Mittel aus dem Umweltprogramm. Die Bauern und Bäuerinnen haben darauf keinen Rechtsanspruch – nur auf die Marktordnungsprämien, aber nicht auf die Umweltprämien. Da herrscht derzeit eine Rechtsunsicherheit, die für die Betriebe Konsequenzen ungeahnten Ausmaßes haben kann. Da liegt es an Ihnen, meine Damen und Herren von der FPÖ und von der ÖVP, im ÖPUL 2000 endlich Rechtssicherheit bei Umweltmaßnahmen einkehren zu lassen. Das halte ich für einen wirklich wichtigen Punkt.

Zweites Beispiel, Herr Präsident des Rechnungshofes: die Nicht-Information der Bäuerinnen und Bauern über die Sanktionskataloge. Es ist zwar in diesen Programmen sehr wohl ein Hinweis enthalten, in welcher Form sanktioniert wird, aber die Bäuerinnen und Bauern erhalten im Rahmen der Förderabwicklung keinen Sanktionskatalog. Das ist auch ein Manko, auf das man sicher eingehen sollte.

Abschließend möchte ich kurz noch auf die Bundesversuchswirtschaften eingehen, die eine auch Ihrer Meinung nach nicht gelungene Ausgliederung darstellen. Da können wir Ihnen nur Recht geben. Aber was ist das Manko bei dieser Ausgliederung, Herr Präsident? – Das Manko ist, dass es kein klares Leitbild für diese Ausgliederung gab. Wir glauben, dass es eine wichtige Konsequenz Ihres Berichtes wäre, dass man sieht, dass Vorschläge dafür zu machen sind. Eine Chance bestünde zum Beispiel darin, ein Kompetenzzentrum für den Biolandbau im Rahmen dieser Bundesversuchswirtschaften zu initiieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wattaul. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

12.38

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Rechnungshofpräsident! Ich möchte mich vorerst bei Ihnen, Herr Präsident des Rechnungshofes, und bei Ihren Mitarbeitern für die ausgezeichnete Arbeit bedanken. Dieser Bericht ist wirklich sehr gut. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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