Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 99

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Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihren Budgetgag betreffend den Verkauf beziehungs-weise die Übertragung von elf Seen, darunter die wichtigsten Kärntner Seen und der Attersee in Oberösterreich, umgehend zu stoppen und dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzumitteln, die eine Rechtsgrundlage dafür schafft, dass die Verwaltung dieser Seen auch durch die Länder vorgenommen werden kann. In diesem Fall ist den Ländern jedenfalls ein Verkaufsverbot aufzuerlegen.

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Meine Damen und Herren! Die ÖVP hat heute mit schönen Taferln hier auf sich aufmerksam gemacht. Sie haben jetzt wirklich die neue Chance, die große Chance, dieses Gesetz im Interesse der Kärntner Bevölkerung zu reparieren. Ich lade Sie ein: Stimmen Sie unserem An-trag zu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Auch kein zweiter Kärntner SPÖ-Abgeordneter ist jetzt anwesend!)

14.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit mit zur Verhandlung sowie in weiterer Folge auch zur Abstimmung.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.

14.30

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Präsident! Ich bitte um Verzeihung, dass ich mich kurz nach meiner Rede gleich noch einmal zu Wort melde, aber es ist mir ein Anliegen, zur Frage der Kärntner Seen zwei Minuten kurz Position zu beziehen, weil ich erstens, wie Sie auch an meiner Aussprache merken, Kärntner bin (Beifall des Abg. Ing. Herbert L. Graf ) und zum Zweiten unter anderem über viele Jahre Tourismusreferent des Landes Kärnten war. Daher darf ich Ihnen versichern, dass ich, so wie auch gegenüber allen anderen Bundesländern, größtes Interesse an einer sehr positiven Zusammenarbeit mit Kärnten und an der Unterstützung Kärntens habe.

Erste Berichtigung zu den Aussagen des Abgeordneten Leikam: Sie wissen natürlich, was wir alle und was Sie mit dem Budgetbegleitgesetz 2000 beschlossen haben. Die Republik Österreich verkauft keine Seen. Die Republik Österreich ist Eigentümerin der Seen, und die Republik Österreich bleibt Eigentümerin der Seen! Das Einzige, was passiert, ist, dass die Verwaltung in die Hände der Österreichischen Bundesforste gelegt werden soll. Warum? – Weil Kollege Bundesminister Molterer im letzten Jahr zu mir gekommen ist und gesagt hat: Wir haben eine Verwaltung für zwölf Seen im Landwirtschaftministerium, und wir haben eine bestehende Verwaltung der 71 anderen Seen bei den Österreichischen Bundesforsten.

Es macht daher sehr viel Sinn, dass man, wenn jetzt und seit vielen Jahren 71 Seen, und zwar auch touristische Kerngebiete wie der Wolfgangsee, der Grundlsee und andere Seen, von den Österreichischen Bundesforsten verwaltet worden sind – zur Zufriedenheit des Landes, zur Zufriedenheit der Gemeinden, zur Zufriedenheit der Tourismusbetriebe –, nun sagt: Wir geben auch die zwölf anderen Seen in die Hand der Österreichischen Bundesforste, was die Verwaltung betrifft, und sparen damit zugunsten des Steuerzahlers Geld ein. – Das ist der erste wesentliche Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass wir durch eine Modifikation der Seeuferpolitik erreicht haben, dass Anrainer, die vor sich Anlandeflächen – also Seegrundstücke – haben, diese Anlandeflächen, die der Republik gehören, kaufen können. Damit kommen ungefähr 209 Millionen Schilling an Einnahmen für die Republik herein. Wir haben mit dem Land Kärnten vereinbart, dass diese 209 Millionen Schilling im Konsens und auf Vorschlag des Landes Kärnten zum Ankauf von Seegrundstücken für die Bevölkerung eingesetzt werden, damit der öffentliche Zugang zu den Seen verbessert werden kann. Das bedeutet eine wesentliche Verbesserung für die Kärntner Bevölkerung, was den Zugang zu den Seen betrifft. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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