Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 59

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ist. Das kann sehr unterschiedlich sein. Da ist der Gesetzgeber meiner Meinung nach überfordert.

Grotesk ist für mich aber schon Folgendes: dass diese Chipkarte im Prinzip die Idee als Grundlage gehabt hat, dass man sensible Daten von Arbeitgebern fernhält, die, sage ich jetzt einmal – vielleicht sehr exotisch, aber möglich –, dem Arbeitnehmer nicht sehr gut gesonnen sind. Das wollte man erreichen. Herr Mitterlehner hat sehr treffend gesagt, das passiere eigentlich nicht. Sie haben ein Ringelspiel, einen Kreisverkehr mit diesen Daten eingerichtet. Die Sozialversicherung ist ein Eckpunkt des Ringelspiels, der zweite ist der Arbeitgeber, der dritte der Arbeitnehmer, und da wird die Sozialversicherungskarte im Kreis geschickt, damit überhaupt die Gebühren, die Sie wollen, kassiert werden können.

Wenn das der Verfassungsausschuss mit gutem Grund kritisiert, würde ich das auch nicht auf die leichte Schulter nehmen, sonst müsste ich Ihnen die Frage stellen: In welcher Verfassung befinden Sie sich, dass Ihnen so etwas einfällt? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Pumberger: "Verfassungsbogen!") Das heißt, unsere Sorgen haben einen Grund. Zurück an den Start, zurück in den Ausschuss! Man kann mit uns reden, wir sind nicht Verfechter von Karteikästen, von Archiven, von Zetteln, sondern wir sind aufgeschlossen. Wenn man sich etwas bemüht, ist daraus etwas zu machen, aber die Sicherheit der Daten muss gewährleistet bleiben.

Ich kann Ihnen sagen, ich habe von einer Kasse ein Formular bekommen, auf dem steht: Sie sind verpflichtet, auf polizeiliche Anordnung bei Firmenwerbern bekannt zu geben, welche Erkrankungen, Alkoholerkrankung, bestimmte Infektionserkrankungen, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen vorliegen, aber nicht nur für Bewerber in Firmen, sondern auch für Volljährige, die innerhalb ihres Wohnverbandes leben. – Wenn so etwas von Ihnen toleriert wird, wenn so etwas von Ihnen ermöglicht wird, dann sagen Sie, bitte, nicht, die Grünen seien so komisch, die wollen zwei Chipkarten. – Wir sind nicht komisch, wir sind durch Sie gewarnt!

Also zurück an den Start und vielleicht zurück zu einer Bildungsoffensive, dann ist daraus etwas zu machen!

Ich komme jetzt zum trockenen Teil – es ist keine Pointe –, zu unserem Entschließungsantrag, der lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend die Schaffung einer eigenen, von der SV-Chipkarte physisch getrennten Karte mit Notfallsdaten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, die notwendigen technischen und legistischen Schritte in die Wege zu leiten, um eine eigene, von der Sozialversicherungs-Chipkarte unabhängige Karte zur Aufnahme von Notfallsdaten zu realisieren, die von Versicherten freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Insbesondere ist dabei der Umfang der aufzunehmenden Notfallsdaten gesetzlich festzuschreiben und die Karte technisch so zu dimensionieren, dass keine weiteren als die gesetzlich vorgesehenen Notfallsdaten darauf gespeichert oder sonst wie festgehalten werden können. In diesem Zusammenhang ist auch deutlich festzulegen, wer unter welchen Umständen berechtigt ist, Daten auf der Karte abzuspeichern bzw. zu verändern sowie wer für aus falschen oder fehlerhaft gespeicherten Daten resultierende Behandlungsfehler haftet.

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Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung: Mir ist da auch schon einiges passiert. Man bekommt in Notfallsituationen Informationen von einem Kollegen, der sagt: Der hat das und das! Der Blick konzentriert sich auf die Übermittlung, und man übersieht links und rechts, vorne und hinten,


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