Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 116

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Es ist daher notwendig und richtig, dass wir unnötige Bürokratie abbauen. Aber vor allem ist eines wichtig: Obrigkeitsstaatliches Denken hat in der Beziehung zwischen Arbeitsinspektorat und Betrieb nichts mehr zu suchen.

Der zweite Schwerpunkt betrifft die Neuregelung der Einsatzzeiten von Arbeitsmedizinern und Sicherheitstechnikern, wonach das starre und unflexible System endlich der Vergangenheit angehören und ein gefahrenangepassteres Verhalten der eingeteilten Sicherheitskräfte möglich sein wird.

Das gilt auch für zusätzliche Kräfte, die in den Betrieben Eingang finden werden. Ich mache mich nicht lächerlich über einen Feng-Shui-Berater, der eventuell gemeinsam mit den Mitarbeitern, mit dem Betriebsrat, mit dem Betriebsinhaber zu Verbesserungen beiträgt, sodass sich die Mitarbeiter dann wohler fühlen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Herr Minister Bartenstein hat hier soeben gesagt, er will Österreich auf den ersten Platz, was den Arbeitnehmerschutz anlangt, bringen. Wir werden ihn als Gesetzgeber auf diesem Wege gerne begleiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort. – Bitte.

15.53

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Trinkl, ich kann Ihre Begeisterung nicht ganz teilen (Abg. Steibl: Ein guter Mann, der Josef!), vor allem, wenn Sie nur von Wettbewerbsfähigkeit sprechen und nur die eine Sicht der Dinge darstellen wie Bürokratieabbau und dergleichen mehr.

Ich nehme es vorweg: Gesundheitsförderung bedeutet wohl mehr, als ein Freisein von Krankheiten zu fördern. Ich glaube, da sollten alle, die sich ernsthaft mit dieser Thematik beschäftigen, einer Meinung sein. Letztendlich liegt auch diese WHO-Definition dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das wir bisher hatten, zugrunde.

Ich glaube, es ist auch wichtig, die Geschichte ein bisschen zu durchleuchten. Sie als Vertreter der Wirtschaftskammer wissen ganz genau, dass die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung im Frühjahr 2000 Hauptforderungen zur Reform dieses Gesetzes gestellt haben: Die Verhältnismäßigkeit im Arbeitnehmerschutz müsse gegeben sein, das heißt, Maßnahmen müssten nur dann gesetzt werden, wenn aus Sicht des Arbeitgebers die Kosten akzeptabel sind. Weiters wurden verlangt eine starke Reduktion der Beratungszeiten, insbesondere der Arbeitsmedizin, und eine Kontrolle im Regelfall nur nach Anmeldung durch das Arbeitsinspektorat.

Die Forderungen auf Seiten der Arbeitnehmervertreter hingegen waren: vermehrte und gezieltere Beratung der Betriebe durch Präventivfachkräfte – vor allem hinsichtlich arbeitsbedingter psychischer Belastungen –, die Erhaltung und Effizienz der Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat und qualifizierte Gesundheitsförderung in den Betrieben. Vor allem diese qualifizierte Gesundheitsförderung in den Betrieben ist, so denke ich, ein wesentlicher Punkt.

Es ist wirklich eine Freude, dass sich die Sozialpartner zu dieser betrieblichen Gesundheitsförderung bekannt haben. Es ist dies nicht nur ein Gewinn für das Leben, die Gesundheit, das Wohlbefinden des Arbeitnehmers, sondern zeigt auch, dass intelligente, vorausschauende, denkende Betriebe erkannt haben, dass gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ein wirtschaftlicher Vorteil für die Betriebe sind.

Es ist uns ganz wichtig zu betonen, dass wir zu diesem Gesetzentwurf, der auf diesem Kompromiss der Sozialpartner beruht, stehen, dass wir uns auch dazu bekennen und ihn auch befürworten. Aber ich denke mir, es ist auch wichtig, in diesem Zusammenhang ein paar Punkte aufzuzeigen. Sie wissen, dass wir ein bisschen skeptisch sind, was die Neuregelung der Mindesteinsatzzeiten anlangt. Wir freuen uns natürlich darüber, dass die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgegangen ist, dass wir wirklich große Fortschritte in diesen Bereichen gemacht haben, aber wir


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