Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 119

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16.04

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie wichtig und richtig diese Novelle zum Arbeitneh-merschutz-Reformgesetz ist, hat man am Applaus gesehen, den mein Vorredner erhalten hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist dies aber auch daran zu erkennen, dass dieser Novelle eine Einigung der Sozialpartner vorausgeht, und daher glaube ich, dass das Ziel, das diese Novelle verfolgt, ganz richtig ist, nämlich die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu senken. Es ist gelungen, in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Arbeitsunfälle von 138 000 auf 110 000, also um mehr als 20 Prozent, zu reduzieren. Auch ist es gelungen, die arbeitsbedingten Erkrankungen und die Berufskrankheiten von der Anzahl her zu senken. – Das ist eine ganz gute Tendenz, und dieser Trend muss weiter fortgesetzt werden.

Diese Novelle zielt darauf ab, dass es trotz einer maßvollen Reduktion der Einsatzzeiten bei den Arbeitsmedizinern doch zu einer Verbesserung der Qualität kommt. Wir haben bisher ein "starres und unflexibles System" – so steht es in den Erläuterungen in der Novelle – der so genannten Mindesteinsatzzeiten für Arbeitsmediziner gehabt. Dieses starre System wird jetzt durch ein modernes, durch ein den Gefahren angepasstes Mehrstufensystem ersetzt. Das ist höchste Zeit, das ist auch der Wille fast aller – mit Ausnahme weniger – Mediziner, die direkt davon betroffen sind. Arbeitnehmerschutz soll aber nicht Schutz der Arbeitsmediziner, sondern soll im Interesse der Arbeitnehmer und auch im Interesse der Sicherheit der Arbeitsplätze sein. Es freut mich, dass wir dieses Ziel mit dieser Novelle erreichen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich weise auch darauf hin, dass uns die Österreichische Ärztekammer zwar noch schriftlich mitteilen wird, wir mögen doch mehr Zeit für Arbeitsmediziner aufwenden, aber meine Freunde von der Ärztekammer – die Funktionäre nämlich; die Ärzte sind ganz anderer Meinung! – schreiben uns nicht, wie wichtig Arbeitnehmerschutz auch im Hinblick auf das Passivrauchen ist.

Daher haben wir heute diesen Abänderungsantrag, der von allen vier Parteien unterstützt wurde, eingebracht, und er wird auch – davon gehe ich aus – beschlossen werden. Die Initiative "Ärzte gegen Raucherschäden" bestätigt das und hat auch diese Initiative angeregt. Ich bedanke mich für diese Initiative beim Vorsitzenden Primarius Aigner und seinen Stellvertretern Professor Kunze und Professor Neuberger, mit dem ich gestern noch ein Telefonat führte.

Der karzinogene Faktor des Passivrauchens ist unbestritten, und auch die Zahl der chronisch obstruktiven Bronchitis kann gesenkt werden, wenn ein Rauchverbot am Arbeitsplatz eingeführt wird.

Wir haben heute eine moderate Abänderung zu beschließen. Ich freue mich über diesen Schritt zu mehr Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz infolge vermehrten Nichtrauchens, und ich freue mich schon auf die nun folgende Abstimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwemlein: Du gehst jetzt eine rauchen!)

16.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte.

16.07

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Als Arbeitnehmerin bin ich natürlich über jede Verbesserung, die den Arbeitnehmerschutz betrifft, sehr froh. Durch die Zusammenarbeit der Sozialpartner ist diese Arbeitnehmerschutzreform zu Stande gekommen.

Als einen Fortschritt sehe ich, dass in Zukunft auch Arbeitspsychologen in die Beratungen mit einbezogen werden können, denn, meine Damen und Herren, die traditionellen Gefahren haben in Summe nicht abgenommen, jedoch nehmen die psychischen Belastungen infolge Leistungsdruck, Stress, Mobbing und so weiter – das wurde schon angeführt – zu. – Daher leiden auch immer mehr Kolleginnen und Kollegen an Depressionen.


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