Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 70

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wurde in der Europäischen Union beschlossen, dass all jene Informationen, die keinen Vertrauensschutzcharakter haben, öffentlich zugänglich zu sein haben. Seither gibt es also diese Internet-Adresse, die ich sehr gerne Herrn Dr. Peter Pilz mitteilen möchte, damit er dort auch einmal nachschauen kann: ue.eu.int. Dort findet Herr Dr. Pilz alles, was ihn interessiert.

Im Übrigen, sehr geehrte Damen und Herren: Wir haben mit diesem Gesetz etwas getan, was uns von Trittbrettfahrern unterscheidet. Einige in diesem Hause glauben nämlich, überall dabei sein zu können, ohne jedoch auch nur irgendwelche Verpflichtungen zu übernehmen.

Wir wollen, ich will, dass sich die Europäische Union gut weiterentwickelt, und ebenso, dass die Union ihre gedeihliche Entwicklung fortsetzt und dass das europäische Gemeinschafts- und Sicherheitskonzept erfolgreich ist.

Meine Damen und Herren, ich persönlich bin an der so genannten toten Grenze aufgewachsen, und ich weiß daher, was es heißt, wenn mit der Sicherheit Spielchen getrieben werden. Ich weiß daher auch, dass dieses Gesetz zeigt, dass wir verlässliche Partner sind, dass wir für Europa stehen – und gerade wir von der Österreichischen Volkspartei tun das in besonderem Maße. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der von Herrn Abgeordnetem Pilz eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und daher auch mit in Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.

Als Nächste spricht Frau Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner. – Bitte.

18.23

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Informationssicherheitsgesetz ist meiner Ansicht nach kein antiquiertes Gesetz, sondern eines – wie ich das ja auch schon im Ausschuss darstellen konnte –, mit dem das, verspätet, umgesetzt wird, was alle anderen EU-Mitgliedstaaten bereits längst getan haben.

Der Kritik an der ursprünglichen Regierungsvorlage möchte ich entgegenhalten, dass es doch kein unlogischer Vorschlag war, zu versuchen, eine einheitliche Regelung für die Klassifizierung sowohl eigener als auch fremder Dokumente zu schaffen, denn durch die nun vorgenommene Einschränkung werden von nicht-österreichischen Stellen klassifizierte Informationen besser geschützt als Informationen, die von österreichischen Dienststellen, gestützt auf die Verschlussordnungen der einzelnen Ressorts, klassifiziert werden.

Ich meine, die dazu angebrachte Kritik entbehrt wirklich jeglicher Grundlage. Dabei wurde uns zum Beispiel unterstellt, die vorgeschlagenen Strafbestimmungen würden sich gegen Journalisten richten – und das, obwohl Sie wissen, dass sich, so wie im § 310 StGB, auch nach § 9 dieses Entwurfs Journalisten nur dann strafbar machen, wenn sie zur verbotenen Weitergabe von Informationen anstiften oder dazu Beihillfe leisten. Laut Entwurf ist eben nicht die Veröffentlichung rechtswidrig erhaltener Informationen verboten. Außerdem greift er auch nicht in den Quellenschutz ein, den Journalisten gemäß § 31 Mediengesetz, den Bestimmungen über das Redaktionsgeheimnis, genießen.

Das alles war auch, wie ich meine, sehr klar und gut bekannt, aber man hat einfach damit zu punkten versucht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Herrn Abgeordnetem Schieder möchte ich sagen, dass der Hinweis auf völkerrechtlich vorgesehene Einschränkungen in das Informationssicherheitsgesetz aufgenommen wurde, weil eben nicht der Eindruck erweckt werden sollte, dass die Weitergabe von klassifizierten Dokumenten an die eben im § 1 Abs. 2 Informationssicherheitsgesetz genannten Organe und Einrichtungen keinerlei Einschränkungen unterliegen würde. Solche Einschränkungen können eben auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen bestehen und können durch ein nachträgliches Gesetz


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