Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 72

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höhere Klassifikationen etwas mehr an Informationen verlangt wird. Und das ist wirklich schnell durchzuführen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Pilz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

18.30

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Die Frau Bundesministerin hat behauptet, in der Verordnung zum Sicherheitspolizeigesetz finde sich ein "Fragebogen", der nur ausgefüllt werden müsse. – Das ist falsch!

Es handelt sich hiebei um die Sicherheitserklärung, in der Angaben gemacht werden müssen und wo mit der Unterschrift gestattet werden muss, diese Angaben durch Staatspolizisten beziehungsweise bei der Verlässlichkeitsprüfung durch Angehörige des Heeres-Abwehramtes des Bundesministeriums für Landesverteidigung überprüfen zu lassen. (Abg. Dr. Khol: Das ist eine Wortmeldung!)

Frau Bundesministerin, dort, wo Sie glauben, dass bereits die Überprüfung abgeschlossen sei, beginnt diese erst – und deshalb der Zeitrahmen von 14 Tagen. (Abg. Dr. Fekter: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Dr. Khol: Das ist eine Wortmeldung!)

Frau Bundesministerin, Sie sollten auch Gesetze, die von anderen Ressorts erarbeitet werden, lesen – bevor Sie dem Hohen Haus hier falsche Informationen geben! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

18.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Das Informationssicherheitsgesetz, das mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen werden wird, hat eine Vorgeschichte, und diese Vorgeschichte ist sicherlich aufschlussreicher als der nunmehr vorliegende Entwurf, zu dem es – zugegebenermaßen – sehr viele positive Veränderungen gegeben hat. Allerdings all Ihren Einwänden zum Trotz: Diese Veränderungen sind erst gekommen, nachdem es in der Öffentlichkeit eine massive Intervention gegen Ihren Erstentwurf gegeben hat. Dafür tragen letztendlich Sie die Verantwortung!

Den Vorwurf muss man Ihnen daher schon machen: sich den Entwurf entweder nicht ganz genau angeschaut zu haben oder – was noch schlimmer ist! – von sich aus keine Einwände gefunden zu haben.

Die Adressaten sozusagen dieser ganzen Sache haben das von Anfang an ganz richtig gesehen. So heißt es etwa in der "Presse" vom 2. November 2001, dass sich "nach der sommerlichen Aufregung um den von Justizminister Dieter Böhmdorfer geplanten ‚Journalisten-Paragraphen‘" nunmehr neuerlich Unruhe auftue, da durch den Entwurf für das Informationssicherheitsgesetz Haftstrafen von bis zu einem halben Jahr vorgesehen seien, wenn "vertrauliche Informationen aus den Dienststellen des Bundes unberechtigt veröffentlicht werden".

Und weiters heißt es in diesem Artikel, dass Journalistengewerkschaft und Experten vor Missbrauchsmöglichkeiten oder der Gefahr einer Einschränkung der Informationsfreiheit gewarnt haben.

Und – wörtliches Zitat aus der "Presse" –: "Journalisten könnten nach den allgemeinen Regeln des Strafrechts als Mittäter strafbar werden, wenn sie solche Informationen veröffentlichen."

Der Präsident der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer, hat sogar von blanker Zensur gesprochen.


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