Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 76

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Das ist anzuerkennen, aber leider ist nicht alles so, wie wir es uns vorstellen würden. (Abg. Jung: Gott sei Dank!) Es ist nämlich schon erstaunlich, dass zwar auch Sie, Frau Ministerin, im Ausschuss gesagt haben, dass dieses Gesetz sich gegen Journalisten richte, das sei absolut unrichtig (Abg. Jung: Gegen Journalisten, die gegen das Gesetz verstoßen!), während Abgeordneter Jung jetzt sagt: Nun ja, gewisse Journalisten haben schon zu viele Privilegien, die sie sich da herausnehmen, und gegen die richtet es sich schon! (Abg. Jung: Das habe ich nicht gesagt!)

Wenn es Ihre Absicht gewesen wäre, ganz eindeutig klarzustellen, dass sich dieses Gesetz gegen keine Journalisten, gegen keine Redaktionen richtet, dann hätten Sie es doch wohl in den Erläuterungen festschreiben können! Darin ist aber kein Wort davon zu finden. Oder Sie von den Regierungsfraktionen hätten zumindest im Ausschuss noch eine Ausschussfeststellung ermöglichen können. – Nichts davon war Ihnen wichtig genug! Daher bleiben hier gewisse Zweifel aufrecht – denn sonst hätten Sie es hineingeschrieben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl. )

Zu unserem Abänderungsantrag: Wenn Sie ihn genau gelesen haben, dann konnten Sie feststellen, dass darin steht, dass das Ziel dieses Bundesgesetzes darin besteht, "dem Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen größtmögliche Wirksamkeit zu verschaffen", und dass wir das in diesem Informationssicherheitsgesetz auch verankern wollten.

Herr Abgeordneter Spindelegger, der sich heute hier nicht mehr zu Wort meldet, hat im Ausschuss gemeint, es sei wohl Rosstäuscherei (Abg. Dr. Spindelegger: So ist es! – Ruf bei den Freiheitlichen: Richtig!), wenn wir hier versuchen, einem Gesetz, bei dem es um die Einschränkung von Information geht, voranzustellen, dass es notwendig ist, "dem Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen größtmögliche Wirksamkeit zu verschaffen". (Ruf bei der ÖVP: Jawohl!) – Herr Kollege Spindelegger, Sie haben anscheinend nicht verstanden, dass es uns darum geht, wirklich das Recht der Öffentlichkeit auf Information festzulegen, auf Basis dessen es dann möglich ist zu sagen, dass es gewisse Einschränkungen geben kann, aber nur, wenn Sie das notwendige und gesetzeskonforme Mindestmaß nicht beschränken. (Zwischenruf des Abg. Dr. Spindelegger. )

Wir haben Ihnen im Ausschuss auch das ganz aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Dezember 2001 vorgelegt und gemeint, das wäre doch auch ein Grund für Sie, zumindest diesem Abänderungsantrag zuzustimmen, wenn Sie schon das Gesetz nicht noch weiter vertagen wollen, um abzuwarten, was der Europäische Gerichtshof weiter entscheiden wird. In diesem Urteil, das die grüne Europa-Abgeordnete Heidi Hautala angestrengt hat und dem sich sogar zahlreiche Länder angeschlossen haben, wie etwa Dänemark, Schweden, Finnland und Großbritannien, stellt der Europäische Gerichtshof nämlich fest, dass es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass Ausnahmen nicht über das zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessene und erforderliche Maß hinausgehen dürfen. Das würde zum Beispiel heißen, dass es schon möglich ist, dass auch im Fall von vertraulichen Informationen nach einer Prüfung sehr wohl Teile der Informationen weitergegeben werden können, nachdem diejenigen Teile, die wirklich vertraulich sind, unkenntlich gemacht worden sind. Das kann man ganz einfach machen, indem man das durchstreicht. (Ruf bei der ÖVP: Zu welchem Zweck?)

Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt beschlossen. (Abg. Jung: Sie begreifen wohl nicht ...!) Sie nehmen das anscheinend nicht wirklich zur Kenntnis, sondern beharren weiterhin auf einem Gesetz, das vor allem die Einschränkung festschreibt und nicht ein Recht der Öffentlichkeit auf Zugang. Diesem Gesetz können wir, wie Sie wissen, nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Fekter: ... missbräuchliche Verwendung!)

18.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Großruck –: Wolfgang, stell das klar, bitte! – Abg. Lentsch: Erklär’s ihr!)

18.48

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es war zuvor Herr Abge


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