Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 80

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Sicherheit ist mittlerweile eines der wichtigsten Bedürfnisse der Menschen geworden. Wir kommen mit diesem Gesetz auf der einen Seite den gegebenen internationalen Standards und auf der anderen Seite den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen nach. Angesichts des internationalen Terrorismus ist es ein Gebot der Stunde, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um vertrauliche Dokumente zu schützen.

Es ist allgemein bekannt, dass Informationssicherheit in den Ministerien bisher nach der so genannten Verschlussordnung und den Auflagen zur Wahrung des Amtsgeheimnisses geregelt war. Diese Regeln beziehen sich allerdings nur auf Beamte, nicht aber auf andere Personen, denen klassifizierte Dokumente anvertraut werden müssen, wie zum Beispiel Konsulenten oder Computerexperten.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich das Informationssicherheitsgesetz nur auf nichtösterreichische bereits klassifizierte Dokumente bezieht. Um die Verwaltung nicht mit einer Unzahl von internationalen Klassifizierungen zu konfrontieren, werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Dokumente in vier Klassifizierungsstufen eingeteilt: erstens: "eingeschränkt", zweitens: "vertraulich", drittens: "geheim", viertens: "streng geheim" – eine Einteilung, die nicht willkürlich durch Beamte erfolgen kann, sondern wie jede Verwaltungstätigkeit sehr wohl der Kontrolle der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts unterliegt.

Um im gesamten Anwendungsbereich eine einheitliche Vollziehung zu gewährleisten, soll auf der Grundlage des Gesetzes eine für alle Dienststellen des Bundes verbindliche Informationssicherheitsverordnung erlassen werden. In jedem Bundesministerium ist ein Informationssicherheitsbeauftragter zu bestellen. Diesem obliegt die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Informationssicherheitsgesetz ist ein notwendiger und ein angemessener Schritt hin zu einem reibungslosen und sicheren Ablauf in der internationalen Kommunikation. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 941 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Abs. 1 in § 1 und die Einfügung einer neuen Ziffer 1 in § 6 sowie die dadurch bedingten Änderungen der Ziffernbezeichnungen zum Inhalt hat.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben eine Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der §§ 9 und 10 sowie die dadurch bedingten Änderungen der Paragraphennummerierungen beinhaltet.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.


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