Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 48

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gleichbehandlungsausschuss:

Gemeinsamer Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere über die Tätigkeit und Wahrnehmung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission gemäß § 10a Gleichbehandlungsgesetz 2000, vorgelegt vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-135 der Beilagen);

Kulturausschuss:

Kulturbericht 2000 der Bundesregierung (III-133 der Beilagen),

Restitutionsbericht 2000/2001 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-134 der Beilagen);

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-V (Verordnung EG 761/2001) und die Vollziehung des Umwelt-gutachter- und Standorteverzeichnis-Gesetzes (UGStVG) sowie des Umweltmanagementgesetzes (UMG) (III-136 der Beilagen);

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung:

Bericht des Fachhochschulrates gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG über die Tätigkeit des Fachhochschulrates im Jahre 2000, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-121 der Beilagen),

Zwischenbericht der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über europäische Fördersysteme für das Studium im Ausland aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 2. April 2001, E 79-NR/XXI.GP (III-131 der Beilagen),

Zweiter Bericht der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Umsetzung des Akademien-Studiengesetzes; Arbeitsjahr 2001 (III-137 der Beilagen).

*****

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Dr. Van der Bellen vor, das Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren gemäß § 69 der Geschäftsordnung in erste Lesung zu nehmen.

Über diesen Antrag hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Ich werde diese erste Lesung auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung des Nationalrates setzen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um die Tagesordnungspunkte 2 und 3 der heutigen Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung notwendig, von der 24-stündigen Aufliegefrist Abstand zu nehmen.

Es handelt sich dabei einerseits um den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (944 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite