Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 50

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Redezeiten ergeben: SPÖ 156 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 116 Minuten, Grüne 92 Minuten.

Gibt es gegen diesen Vorschlag einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das einvernehmlich so festgelegt.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Vierundzwanzigsten Bericht (III-98 der Beilagen) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2000) (925 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

10.12

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Dame und Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es liegt uns der Bericht der Volksanwaltschaft vor, und vorweg möchte ich den Dank meiner Fraktion an die Volksanwälte für ihre Tätigkeit richten, insbesondere an die Volksanwälte der vorigen Tätigkeitsperiode, deren Bericht ja heute hier zur Diskussion steht. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch nicht verhehlen, dass wir über die bisherige Vorgangsweise der Volksanwaltschaft, nämlich über den Dingen zu stehen, überparteilich zu agieren, sehr erfreut waren und sind und dass sich alle drei Volksanwälte der vergangenen Tätigkeitsperiode dieser Prämisse unterzogen haben. Auch möchte ich nicht verhehlen, dass es Herr Volksanwalt Schender war, der ein besonders heikles Thema, nämlich das Kapitel "Inneres und Justiz", immer sehr objektiv und mit entsprechender Offenheit behandelt hat, und ich finde, das sollte auch so bleiben.

Damit bin ich eigentlich schon bei einem Thema, das in mir den Verdacht aufkeimen lässt, dass es nicht so bleibt (Abg. Dr. Jarolim: Mehr als ein Verdacht!), und zwar liegt mir ein Protokoll einer Hauptverhandlung vom 18. Oktober 2001 vor, in der Herr Volksanwalt Mag. Stadler als Zeuge aussagen musste und im Zuge dieser Zeugenaussage dem Gericht bestimmte Informationen nicht gegeben hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist wieder eine Schlammschlacht! Typisch!)

Auf Antrag des Antragstellers beziehungsweise des Vertreters des Antragstellers wurde die Richterin aufgefordert, den Zeugen Stadler über seine Zeugenpflicht zu belehren. Die Richterin kam dieser Aufforderung nach, belehrte den Zeugen Stadler über dessen Zeugenpflicht und darüber, dass er keinerlei Entschlagungsrechte als Zeuge habe. Trotzdem hat es Volksanwalt Stadler unterlassen, diese Auskünfte zu erteilen, woraufhin mit Beschluss die Verhängung einer Beugestrafe über den Volksanwalt Stadler erfolgte, nämlich einer Beugestrafe in der Höhe von 5 000 S. (Abg. Dr. Jarolim: Ein "Vorbild"! Ein Volksanwalt zum "Herzeigen"!)  – Ich frage mich, ob eine Person, die in der Lage ist, den Rechtsstaat so zu missachten, fähig ist, die Tätigkeit eines Volksanwaltes objektiv auszuüben. (Abg. Haigermoser: Deine Sorgen möchte ich haben!)

Aber es passt in das Bild der FPÖ-Politik (Beifall bei der SPÖ): Der eine missachtet Urteile des Verfassungsgerichtshofes, der andere missachtet die Rechtsordnung an sich, begibt sich als Volksanwalt auf das doch für ihn ansehensmäßig brüchige Glatteis einer Missachtung der Rechtsordnung und wird mit einer Beugestrafe belegt. Und genau diese Person soll darüber wachen, dass in unserem Beamtenapparat das Recht eingehalten wird!

Einerseits war dies eine, wie ich glaube, dem Ansehen abträgliche Handlung, und andererseits glaube ich, dass das nicht die Qualifikation darstellt, die ein Volksanwalt haben sollte.


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