Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 74

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Diese Art der Behandlung, meine Damen und Herren, braucht sich keine Bürgerin oder kein Bürger dieses Landes gefallen zu lassen! Es ist angebracht, mit Hilfe der Volksanwaltschaft diesen Fall zu durchleuchten und in Ordnung zu bringen. Der Lebensunterhalt, der für eine junge Familie zu bestreiten ist, hat diesen Beamten anscheinend keine Sorgen bereitet.

Uns Sozialdemokraten bereitet das Sorge, und wir werden in Zukunft darauf schauen, dass solche Fälle weniger werden.

Ganz abgesehen davon, dass von Behördenseite keine Hilfe gekommen ist, gelang es diesem betroffenen Familienvater, mit der BAWAG, die damals für die Auszahlung der Pensionen zuständig war, ein Gentlemen’s-Agreement zu treffen. Die BAWAG hat, nachdem die Unterlagen zur Berechtigung des Pensionsbezuges überprüft worden waren, eine Vereinbarung getroffen, dass eine Vorauszahlung erfolgt. Natürlich waren die Verzugszinsen vom Bezieher zu berappen, nicht von der zu spät auszahlenden Behörde. Aber – und jetzt kommt der Clou des Ganzen – seit neuestem ist die BAWAG für Pensionsauszahlungen nicht mehr zuständig, man greift da auf ein deutsches Bankenkonsortium zurück, und der erste "liebe", "kontaktfreudige" Brief an die Betroffenen hat folgenden Inhalt gehabt: Auf Grund der Umstellungen muss man in Zukunft mit einer 30-tägigen Verzögerung bei der Auszahlung der Pension rechnen.

Meine Damen und Herren! Das sind natürlich Fälle, die nicht mehr passieren dürfen, wo aber die Volksanwaltschaft geradezu prädestiniert ist, diese abzustellen.

Wir Sozialdemokraten stehen auch 25 Jahre nach Schaffung der Volksanwaltschaft nach wie vor zur Kontrolle der Verwaltung. Bei der jetzt amtierenden Regierung bin ich mir da nicht ganz so sicher, noch dazu, wo man weiß, dass Freiheitliche im Wahlkampf versprechen, dass dann, wenn sich Bürger gegen Beamte zur Wehr setzen wollen, der betroffene Beamte gleich einen Anwalt zur Verfügung gestellt bekommt.

Auf der einen Seite war das ein Wahlkampfgag, eine Anbiederung an eine kleine Berufsgruppe, aber auf der anderen Seite eine Vorverurteilung jener, die Beschwerde führen. So kann es nicht sein, meine Damen und Herren! Die ÖVP schweigt natürlich dazu, ihr genügt es, den Bundeskanzler zu stellen. Uns ist das zu wenig! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

11.59

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist sehr erfreulich, dass auch dieses Jahr wieder die Volksanwaltschaft einen so umfangreichen, detaillierten und informativen Bericht vorgelegt hat. Herzlichen Dank an die ehemaligen Volksanwältinnen Krammer und Korosec und an den ehemaligen Herrn Volksanwalt Schender. Es war eine gute Arbeit, die sie geleistet haben, und ich wünsche ihnen, wo immer sie jetzt sind, einen schönen, guten Ruhestand und dass sie ihn auch wirklich genießen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Volksanwaltschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren – Volksanwalt Peter Kostelka hat das heute ja schon erwähnt –, ist ein wichtiges Instrument in einer Demokratie. 120 Mitgliedsländer der Vereinten Nationen haben Volksanwaltschaften, Ombudsmänner, Ombudsfrauen installiert – das ist ein entsprechendes Zeichen.

Volksanwaltschaften sind oft Mediatoren/Mediatorinnen für die Anliegen der Bürger/Bürgerinnen und oft die letztmögliche Schlichtungsstelle in Streitfällen zwischen den Behörden und den Bürgern/Bürgerinnen. Die Volksanwaltschaft ist und bleibt ein wichtiges Korrektiv.

Mir als Mitglied des Innenausschusses und als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sind Menschen- und Grundrechte immer ein großes Bedürfnis gewesen. Daher habe ich mich in diesem Bericht insbesondere mit dem Kapitel von Horst Schender be


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