Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 168

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§ 590 Abs. 4 ASVG ist die Erhöhung mit 3,3 Prozent festgelegt. Das ist Ihr Gesetz, das Sie letztes Jahr beschlossen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.26

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kößl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.26

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Wenn der Herr Staatssekretär in seinen Ausführungen, denen ich gelauscht habe, gesagt hat: von 977 Millionen Schilling auf 1 Milliarde Schilling, dann muss ich bemerken, das sind sicherlich nicht 3,3 Prozent, Kollege Lackner.

Aber jetzt zu einigen Aussagen, die gerade auch von Ihnen gekommen sind. Es hat geheißen, dieses Gesetz sei eine Schwächung des öffentlichen Gesundheitssystems. Kollege Lackner, das ist keine Schwächung des Gesundheitssystems, sondern eine wichtige Ergänzung im Gesundheitsbereich. Das ist keine qualitative Schlechterstellung im Gesundheitsbereich, sondern die Einbindung der privaten Krankenhäuser in das LKF, also in die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung. Wenn man hier von einer "Zwei-Klassen-Medizin" spricht, geht man sicherlich, und zwar meilenweit, an der Realität vorbei.

Wie schaut die Realität in den Krankenhäusern aus? – Ich selbst bin zuständig für ein regionales Schwerpunktkrankenhaus und habe vor fünf Jahren eine Klassenstation in diesem Krankenhaus eingerichtet, weil der Bedarf da war, weil die Nachfrage so groß war. Heute ist diese Klassenstation die bestausgelastete Abteilung im Krankenhaus. Das kann ich auch beweisen.

Geschätzte Damen und Herren! Wenn hier behauptet wird, Geld werde vom öffentlichen Bereich abgezogen und zum privaten Bereich hin verlagert, dann ist das polemisch und keinesfalls richtig.

Geschätzte Damen und Herren! Diese heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetzesvorlage stellt im Gesundheitsbereich einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Im Mittelpunkt einer Gesundheitspolitik muss immer der Patient stehen. Bei unserer Gesundheitspolitik steht der Mensch im Mittelpunkt, vor allem der Patient. Dieses Gesetz bringt zweifellos eine weitere Verbesserung der Situation der Patienten, und zwar jener Patienten, die krank sind und so rasch wie möglich die beste medizinische Betreuung benötigen.

Das ist auch einer der wichtigen Gründe, warum wir dieses Gesetz heute beschließen. Eine Angleichung mit den öffentlichen Krankenhäusern bei der leistungsbezogenen Vergütung ist dringend notwendig, damit der Patient sicher ist und sicher sein kann, dass seine Behandlungskosten von der Krankenkasse finanziert werden beziehungsweise dass ein Pflegekostenbeitrag zur Verfügung gestellt wird.

Für jene Spitäler, die mit der neuen Regelung leistungsorientiert abrechnen können, stellt dieser Fonds mit 72,6 Millionen € eine enorme Hilfe dar. Für die Privatkrankenanstalten gab es bisher einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den öffentlichen Häusern, der mit dieser Fondsaufstockung sicher nicht ganz ausgeglichen wird, aber sie stellt doch einen wichtigen Schritt in Richtung Ausgleich dar.

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte noch kurz auf die Kritik der Opposition eingehen, weil wir sicherlich eines der besten Gesundheitssysteme weltweit haben. Dabei möchte ich nochmals auf den Begriff der Zwei-Klassen-Medizin, die Sie andauernd herbeizureden versuchen, zu sprechen kommen: Worin unterscheidet sich eigentlich der "Klassenpatient" vom "normalen" Patienten? – Der "Klassenpatient" hat die Möglichkeit, die Speisen à la carte auszuwählen, beziehungsweise hat er ein Fernsehgerät im Zimmer. Alles andere, und zwar sowohl im ärztlichen Bereich als auch im Pflegebereich, ist an und für sich gleich.


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