Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 215

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

aufweist. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde von Rechnungshof und Personalvertretung im Rechnungshof gemeinsam ein eigenes Rechnungshof-Dienstrecht ausgearbeitet – natürlich vorerst nur im Entwurf. Dieses Dienstrecht weist die Züge der Modernität, die wir in der Verwaltung so dringend brauchen, auf. Es ist einfach, transparent und leistungsgerecht.

Ich darf nur einige Beispiele für die Qualität und die Vorzüge dieses Dienstrechtes herausstreichen, beispielsweise die Tatsache, dass mit dem Zulagenwesen oder -unwesen, das die Verwaltung durchzieht, aufgeräumt wird, dass es ein einziges Grundgehalt vorsieht, dass darüber hinaus die Funktionsgruppen und Gehaltsstufen reduziert werden und dass die Gehaltskurve flacher wird – das geschieht durch eine enorme Senkung der Endgehälter, sodass das Gehalt während der Lebensarbeitszeit nur mehr in einem Verhältnis von 1: 2 ansteigt. Das ist für ein Dienstrecht geradezu phänomenal und entspricht auch den Anforderungen, die im Allgemeinen an die Verwaltung insgesamt herangetragen werden. Letztendlich sollen auch die Biennien abgeschafft werden, und es soll Vorrückungen nur mehr alle vier Jahre geben. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur mit diesen wenigen Eckpunkten des Entwurfs zum Rechnungshof-Dienstgesetz dessen Vorzüge aufzeigen.

Es gab in der vergangenen Legislaturperiode bereits Verhandlungen mit den damaligen Regierungsvertretern, die von einer Spartenlösung an sich sehr angetan waren, und es kam nur deshalb nicht zu einer Fortsetzung der Verhandlungen, weil die Legislaturperiode ausgelaufen ist. Es wurde dem Rechnungshof und den Beamten des Rechnungshofes zugesichert, dass die Verhandlungen in der derzeit laufenden Legislaturperiode weitergeführt würden.

Mir ist vollkommen klar, dass nunmehr eine andere Regierung im Amt ist, aber ich bin der Auffassung, dass das Grundanliegen und die Qualität des Entwurfs des Rechnungshof-Dienstgesetzes es gerechtfertigt erscheinen lassen, dass man diesem Anliegen näher tritt. Ich darf daher an Sie als Abgeordnete zum Nationalrat appellieren, diese Wünsche der Rechnungshofbediensteten zu unterstützen.

Die Rechnungshofbediensteten freuen sich über das Lob, das im Nationalrat immer wieder ausgesprochen wird, aber sie erwarten sich auf der anderen Seite auch, dass ihren Wünschen entgegengekommen wird. Man sollte die Verhandlungen über diesen Entwurf weiterführen im Interesse des Rechnungshofes, im Interesse eines Organs des Nationalrates, im Interesse Ihres Organs, dessen Qualität Sie schätzen, was Sie auch immer wieder in Ihren Wortspenden zum Ausdruck bringen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

21.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erteile nun das Wort Frau Abgeordneter Lentsch. – Bitte.

21.49

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat sich bei den Pensionsversicherungen beziehungsweise beim Hauptverband angesehen, wie man dort mit der EDV umgeht, was der Einsatz bringt, wie man bei der Beschaffung vorgegangen ist und so weiter. Ein hervorragender Bericht, wie immer! Gratulation an Präsidenten Fiedler und seine Mannschaft, denn das war bei Gott eine mehr als trockene Materie.

Aber das technisch-kaufmännische Ergebnis ist nur eine Seite der Medaille. Dahinter steckt sehr viel mehr Menschliches, dahinter steckt sehr viel mehr Politisches. Ich nehme in Ermangelung von Redezeit nur zu einem Punkt Stellung.

Zum einen hat der Rechnungshof bereits mehrmals gefordert, dass sich die Sozialversicherungsträger bei der EDV abstimmen, weil ganz offensichtlich gewesen ist, dass dort mehrgleisig gefahren wird und diese Mehrgleisigkeit mehr Geld kostet – Geld, das wir nicht haben. Die Kassen der Sozialversicherungsträger sind leer, das pfeifen in der Zwischenzeit die Spatzen von den Dächern.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite