Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 181

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sprochen sinnvoll, und es macht Sinn, dass wir hier eine Zweigleisigkeit haben. Es ist dadurch rechtsstaatlicher! Es soll nämlich nicht die ermittelnde Behörde dann auch gleichzeitig abstrafen. Das ist nicht unsere Rechtstradition, und daher begrüße ich die derzeitige Konstruktion sehr. Sie ist nicht zweitklassig, so wie Sie, Frau Kollegin Moser, das genannt haben, sondern rechtsstaatlich wesentlich sauberer und effizienter.

Doppelgleisigkeiten, die Sie angeführt haben, sehe ich nicht. Die Kompetenzen sind durch klare Regelungen über die Mitwirkungsrechte des Kartellanwaltes bei der Fusionskontrolle geregelt, und daher sind Doppelgleisigkeiten aus meiner Sicht nicht zu erwarten. Außerdem haben wir im Gesetz schon Bezug darauf genommen, dass die Zusammenarbeit zwischen Kartellanwalt und Ermittlungsbehörde oder Wettbewerbsbehörde funktionieren muss und eine gegenseitige behördliche Hilfe sehr wohl gewährleistet wird.

Auch die in der Vergangenheit oft sehr kritisierte Untätigkeit des Kartellgerichtes wird im neuen System so nicht mehr stattfinden. Durch Kartellanwalt, Abschaffung der Amtsparteien und durch den verstärkten Einsatz von Berufsrichtern wird in Zukunft dem Missbrauch wesentlich effizienter begegnet werden, und das wird mit Sicherheit auch zu mehr Verfahren führen.

Die Wirtschaft, die seriös arbeitet, fürchtet sich vor diesem Mehr an Verfahren nicht. Ganz im Gegenteil: Sie weiß, dass ein fairer Wettbewerb allen nützt, nicht nur den Kleineren am Markt, dass das Kartellrecht als solches dazu beiträgt, die Standortqualität zu sichern, dass es damit hilft, Arbeitsplätze zu sichern, und dass vor allem volkswirtschaftlicher Schaden, der durch Marktmissbrauch entsteht, abgewendet wird.

Ich begrüße daher dieses Gesetz sehr, und ich begrüße es auch, dass es gelungen ist, mit der größten Oppositionspartei einen Konsens zu finden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

18.47

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vertreter aller Parteien des Hohen Hauses sind sich darüber einig, dass ein Reformbedarf in unserem Kartellgesetz, in unserem Kartellrecht besteht. Ich sehe diesen Reformbedarf nicht etwa deshalb, weil die materiellen Bestimmungen des Kartellgesetzes so negativ wären, denn auch jetzt ist im Kartellgesetz bereits ein Passus enthalten, der genau besagt, dass der Erwerb einer marktbeherrschenden Stellung beziehungsweise der Ausbau einer marktbeherrschenden Stellung nicht erwünscht ist und daher abgestellt werden kann. Auch jetzt bestehen derartige Kontrollmechanismen, auch jetzt gibt es schon Bestimmungen betreffend Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Es stellt sich die Frage: Wenn ohnedies die materiellen Bestimmungen des Kartellgesetzes so stringent sind, wieso gibt es dann die Fälle, die wir alle hier gemeinsam zu beklagen haben? – In einem Prozess gegen Herrn Gerharter sagte etwa der Hauptkonkurrent: Mein Anliegen war es, diesen Mitkonkurrenten "Konsum" an die Wand zu stellen und ihn auszukonkurrenzieren. – Oder denken wir etwa an die konglomeraten Konzerne, die sich im Medienbereich zu Lasten der Meinungsfreiheit und auch der Freiheit, sich den Arbeitsplatz selbst zu suchen, herausgebildet haben.

Was war die Ursache für diese Entwicklung? – Diese Ursache bestand ganz einfach in der prozessualen Abwicklung der Kartellfälle. Antragsberechtigt waren ja ausschließlich die Sozialpartner – die Sozialpartner in Form der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer, des Bundes, vertreten durch die Finanzprokuratur, und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern. Ausschließlich sie waren antragsberechtigt, eine Prüfung eines Zusammenschlusses zu fordern, der möglicherweise zu einer marktbeherrschenden Stellung führen oder diese sogar ausbauen würde. Ausschließlich diese Sozialpartner waren antragsberechtigt.


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