Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 196

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

19.48

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits aus den Redebeiträgen meiner Vorrednerinnen und Vorredner zu erfahren war, werden auch die Grünen diesen beiden Gesetzesvorlagen, die meiner Ansicht nach ein bisschen kühn und übertrieben als "größere Reformwerke als jene in der Zeit von Broda" bezeichnet wurden, die Zustimmung geben. (Abg. Dr. Fekter: Die Summe!)

Ich als – relativ betrachtet, Frau Dr. Fekter – ebenso junge Frau wie Sie verbinde mit der Ära Broda – nicht deshalb, weil er ein sozialistischer Minister war und wir in Österreich jetzt einen freiheitlichen Minister haben – eine andere Assoziation, nämlich jene, dass es damals auf dem Justizsektor Reformen gab, die wahrlich Jahrhundertreformen waren. (Abg. Dr. Fekter: Rechtswidrige Weisungen hat es gegeben!)

Denken Sie an die große Strafrechtsreform – Herr Bundesminister, da werden Sie mir sicherlich zustimmen –, oder denken Sie an die große Familienrechtsreform! – Insofern finde ich es ein bisschen kühn, das gedanklich sozusagen auf eine Ebene zu stellen.

Das hat gar nichts damit zu tun, dass der Justizminister damals Broda hieß, sondern das waren an und für sich Reformwerke, die rechtshistorisch eine andere Bedeutung haben werden als die beiden vorliegenden Novellen – sowohl die Zivilverfahrens-Novelle als auch die Insolvenzrechts-Novelle –, die wir heute aller Voraussicht nach einstimmig beschließen werden.

Gerade in jenem Bereich, in dem es um die Zivilverfahrens-Novelle geht, gibt es auch in dieser Verhandlung – so wie vorher im Zusammenhang mit dem Kartell- und Wettbewerbsrecht – den Beweis dafür, dass man, wenn man mit der Opposition sozusagen "zivilisiert" spricht und die Angebote, die von ihrer Seite kommen, ernst nimmt – als solche, die auch von sachkundigen Fachleuten kommen –, auch zu einem Konsens kommt.

Die Änderungen, die es bei der Zivilverfahrens-Novelle gegeben hat – Hannes Jarolim hat es ja schon angesprochen –, dass nämlich die Abschaffung des Widerspruchs nicht in der vorgeschlagenen Form erfolgte und dass vor allem auch – das ist jetzt keine Wertung – bei der geplanten Ausweitung des Mahnverfahrens auf eine Streitwertgrenze von 50 000 € jetzt eine Herabsetzung auf 30 000 € erfolgt ist, wurden ja deshalb im Konsens erzielt, weil sie von der Überlegung getragen waren, dass es Verbesserungen im Interesse des Rechtsschutzes sind und dass damit das grundsätzliche Ziel, das Sie, Herr Bundesminister, damit verfolgen, nämlich Verfahrensbeschleunigungen zu erreichen, nicht prinzipiell in Frage gestellt wird, sondern dass diese Balance zwischen der rechtssuchenden Bevölkerung und dem Rechtsschutz auf der einen Seite und den Reformen und den Eingriffen, die es zweifelsfrei jetzt gibt, auf der anderen Seite ausgewogen und vernünftig ist. Das waren die Anliegen der Opposition, und deshalb gibt es auch die Zustimmung.

Aber mir ist – und jetzt verzeihen Sie, Frau Vorsitzende des Justizausschusses, Kolleginnen und Kollegen des Justizausschusses und auch die Damen und Herren des Ministeriums –, wenn man so will, erst nachher – und darum sage ich es schon vorweg – wieder etwas zu Bewusstsein gekommen, wofür wir uns seit Jahren einsetzen – Frau Dr. Fekter lacht –: Wenn es schon eine Zivilverfahrens-Novelle gibt, dann möge dabei doch bitte das berücksichtigt werden, für dessen Nichtberücksichtigung es wirklich keine logische Erklärung gibt, nämlich die Anpassung des Angehörigenbegriffs im zivilrechtlichen Verfahren an jenen des Strafprozessverfahrens beziehungsweise die Ausweitung oder Änderung dieses Begriffs.

Ich habe mir daher erlaubt, gemeinsam mit Frau Mag. Prammer folgenden Abänderungsantrag zu formulieren, den ich hiermit einbringe:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite