Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 199

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sogar Mittel abgezogen! Daher ist die Bundesregierung mit verantwortlich, wenn Menschen in finanzielle und existentielle Nöte geraten.

Was die Zivilverfahrens-Novelle betrifft, so besteht ihr Ziel in einer Vereinfachung, Beschleunigung und Effizienzsteigerung – Ziele, gegen die grundsätzlich nichts einzuwenden ist, die sogar als sinnvoll zu erachten sind. Dennoch war die Kritik der SPÖ an der Regierungsvorlage berechtigt, denn im ursprünglichen Entwurf waren Einbußen bei der Verlässlichkeit der Rechtsprechung und eine Verschlechterung des Zugangs zum Recht vorgesehen.

Aus meiner Sicht liegt jetzt, nachdem der Widerspruch gegen das Versäumnisurteil nicht gänz-lich abgeschafft worden ist und die Streitwertgrenze für das Mahnverfahren auf 30 000 € abgesenkt worden ist, eine akzeptable Lösung vor, die auch – als eine von vielen Möglichkeiten – eine Beschleunigung des Verfahrens bewirkt.

Ich würde zum Thema Beschleunigung des Verfahrens aber anregen, Überlegungen auf sachlicher und seriöser Basis anzustellen, zum Beispiel in Form einer Enquete-Kommission, um festzustellen, welche Faktoren, welche relevanten Ursachen zu Verfahrensverzögerungen führen, und gemeinsam Lösungen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Ich glaube, dass es ein Irrtum ist, anzunehmen, dass Änderungen nur im Zivilprozessrecht allein die Verfahrensverzögerungen beseitigen würden, wenn man gleichzeitig den Personalstand drastisch senkt, nämlich die Zahl des nichtrichterlichen Personals, der Schreibkräfte und die Anzahl der Richter reduziert. Das ist ein unbefriedigender Zustand, das kann nicht gut gehen und trägt unzweifelhaft zu Verzögerungen bei.

Objektiverweise und aus Fairness gegenüber unserer Justiz möchte ich zwar dezidiert festhalten, dass unsere Justiz im internationalen Vergleich sehr gut dasteht und generell gesehen durchaus zügig arbeitet, das hilft aber im Einzelfall einer einzelnen Person nicht, die unter einer übertrieben langen Verfahrensdauer zu leiden hat.

Meine Damen und Herren! Herr Minister! Lassen Sie mich abschließend feststellen: Ich begrüße die gemeinsame Beschlussfassung der Novellen zum Insolvenzrecht und zum Zivilverfahrensrecht und hoffe, Herr Minister, dass das Suchen der Gemeinsamkeit mit der Opposition nicht eine Eintagsfliege bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe noch bekannt, dass der von Frau Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit auch mit zur Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung steht.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

20.04

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die Zivilverfahrens-Novelle konzentrieren. Es wurde zu beiden Materien heute schon einiges gesagt, und meine Vorrednerin hat richtig dargelegt, warum es, rückblickend betrachtet, zu dieser Novelle gekommen ist, warum es überhaupt zu Überlegungen gekommen ist, hier Änderungen herbeizuführen. Das Ziel besteht darin, eine Verfahrensvereinfachung und eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen und somit das sicherlich hohe Qualitätsniveau unserer Justiz noch weiter zu verbessern. Es ist aber immer möglich, noch weitere Verbesserungen herbeizuführen.

Effiziente und rasche Rechtsdurchsetzung und auch Streitbeilegung sind einerseits im Interesse des Rechtsfriedens gelegen, damit eben Streitigkeiten, die im Zusammenleben nun einmal entstehen können, durch eine objektive Instanz entschieden werden. Dies ist aber auch ein wesentlicher Bestandteil der Standortqualität, ein wichtiger Standortfaktor, weil Betriebe heutzutage ihre Standortwahl natürlich auch danach treffen, wie gut die Justiz eines Landes funktioniert, wie sicher gewährleistet ist, dass Rechte auch durchgesetzt werden können.


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