Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 223

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dass Sie täglich Menschenrechte in diesem Land mit Füßen treten und sie verletzen. Und der § 14 MRG ist in Wirklichkeit nichts anderes als auch eine tägliche Menschenrechtsverletzung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und gelangt zur Abstimmung. "Steht in Verhandlung" kann ich nicht sagen, weil er erst von der letzten Rednerin eingebracht wurde. Wir haben uns einmal ausgemacht, Anträge – wenn möglich – schon früher einzubringen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über das Wohnungseigentum sowie über Änderungen des ABGB, des Mietrechtsgesetzes und der Exekutionsordnung in 1050 der Beilagen.

Dazu haben Frau Abgeordnete Dr. Fekter und Herr Abgeordneter Neudeck einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen des Abgeordneten Dr. Jarolim auf getrennte Abstimmung vor.

Da nur ein Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Verlangens auf getrennte Abstimmung abstimmen.

Wir kommen daher zunächst zur Abstimmung über den 1. bis 3. Abschnitt des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir als Nächstes zur getrennten Abstimmung über den 4. Abschnitt des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte die Abgeordneten, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig in zweiter Lesung beschlossen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages.

Im Falle der Zustimmung erbitte ich ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass dies mit Mehrheit in zweiter Lesung angenommen wurde.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen .

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsschrift über Fragen der Erhaltung im Sinn des § 3 Mietrechtsgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Die Beschlussfassung und Annahme erfolgt mit Mehrheit . (E 127.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem in Hinblick auf die Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 das ABGB, das Mietrecht und andere Rechtsvorschriften abgeändert werden, samt Titel und Eingang in 1051 der Beilagen.

Dazu liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Stoisits/Bures vor.

Ich lasse zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und dann über den Gesetzentwurf abstimmen.


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