Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 224

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Zusatzantrag Mag. Stoisits/Bures ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Zusatzantrag findet nicht die Mehrheit.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen. – Die Beschlussfassung erfolgt in zweiter Lesung mehrheitlich.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Die Beschlussfassung der Vorlage in dritter Lesung erfolgt mit Stimmenmehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht in 1052 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Falle der Zustimmung erbitte ich ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass dies mit Mehrheit angenommen wird.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1053 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hiefür erbitte ich ein Zeichen der Zustimmung, falls dies gewünscht wird. – Beschlussfassung und Annahme erfolgen mit Stimmenmehrheit.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht in 1054 zur Kenntnis zu nehmen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen – Die Annahme erfolgt mit Stimmenmehrheit .

13. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (990 der Beilagen): Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG) (1055 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Ein Vorschlag auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

21.42

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Diese Regierung führt ja stets das Wort von der Bürgergesellschaft im Munde, sie gibt also vor, den Bürger und seine Interessen in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Tatsächlich aber führt diese Politik zu einer finanziellen Belastungswelle für alle Bürger und einer von oben her verordneten Überreglementierung des gesellschaftlichen Lebens. Das Vereinsgesetz, das vorliegt, ist ein gutes Beispiel dafür. Vollmundig im Jahr der Freiwilligen angekündigt, ist es alles andere als der große Wurf für die 105 000 Vereine in Österreich.

Diese Regierung hat bisher durch eine Reihe von Maßnahmen das Vereinsleben schwer behindert, etwa durch die immense Verteuerung des Postzeitungsversandes, die es vielen Vereinen unmöglich macht, ihre Mitglieder auf postalischem Wege regelmäßig über ihre Aktivitäten zu informieren. In anderen wichtigen Fragen, Hohes Haus, etwa bei der Besteuerung oder dem Förderwesen für die Vereine, waren die Koalitionsparteien bis jetzt untätig.


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