Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 126

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andere Themen dringlich diskutieren wollte, mehr als durchsichtig ist. – Mehr Worte möchte ich darüber nicht verlieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir sind dran! Entschuldigung, Frau Kollegin, es gibt eine Geschäftsordnung! Abg. Wenitsch: Sie werden es überleben!)

Eine letzte und in dieser Causa Martin A. wesentliche Bemerkung (Abg. Ing. Westenthaler: Geschäftsordnung! – weitere Zwischenrufe Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen): Sehr geehrter Herr Klubobmann Westenthaler! Ich werde ein Auge ganz besonders darauf haben, was das Verfahren anlangt, das jetzt bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist – ich habe von Vorerhebungen gelesen –, und wie dieses Verfahren in Österreich geführt wird.

Straftaten, wo auch immer sie begangen werden, sind – und das ist jetzt völlig unabhängig von der Immunitätsdiskussion – zu verfolgen, in diesem Fall von österreichischen Behörden. Die Anschuldigungen, die hier erhoben wurden, sind ja wahrlich nicht von der Hand zu weisen! Darum kann es nur in unser aller Interesse sein, dass wir dieses Verfahren, das jetzt in Österreich abgewickelt wird, mit ganz besonderer Sorgfalt beobachten. Die Reputation Österreichs steht damit noch einmal auf dem Prüfstand.

Es wird interessant sein, wie sich die Republik in diesem Verfahren verhält. Frau Bundesministerin! Ich glaube, da spreche ich ganz sicher auch in Ihrem Sinne, und ich harre jetzt schon der Beantwortung der Frage, wie die Informationen lauten, die der österreichischen Bundesregierung über die Intrige, die am Balkan gegenüber Österreich gelaufen sei, zugekommen sind. Herr Abgeordneter Dr. Pilz hat diese Frage schon einmal gestellt, und das ist die wirklich wesentliche Frage, die – damit nicht womöglich alles in eitler Wonne versinkt – die Bedingung für unser gemeinsames Handeln ist. Das, Frau Bundesministerin, können Sie uns nicht schuldig bleiben! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

16.32

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder österreichische Staatsbürger kann erwarten, dass die österreichische Bundesregierung seine Interessen wahrnimmt, wenn er im Rahmen eines humanitären und friedensichernden Einsatzes der Vereinten Nationen in einem anderen Land tätig ist.

Der Fall des österreichischen Polizisten Martin A., der im Rahmen des UNO-Einsatzes im Kosovo tätig war, hat eindeutig gezeigt, dass unsere Regierung – und allen voran unsere Außenministerin – auch mögliche Schwierigkeiten in Kauf nimmt, um das Leben eines österreichischen Staatsbürgers zu schützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich danke Frau Außenministerin Ferrero-Waldner ausdrücklich für diese Geste der Menschlichkeit, für ihr Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein.

Heute geht es aber auch darum, aus diesem Fall etwas zu lernen, und zwar konkret, dass es nie wieder vorkommen darf, dass Österreicher, die in einem Krisengebiet in einem anderen Land Frieden schaffen wollen, mit der örtlichen Strafgerichtsbarkeit, die nicht jener des Herkunftslandes entspricht, in Konflikt geraten oder gar durch Behördenwillkür mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen rechnen müssen.

Der Grund des heutigen Dringlichen Antrages liegt darin, dass ausschließlich Soldaten, die im Rahmen der UNO tätig sind, auf Grund des Truppenstatut-Abkommens Immunität genießen. Zivilpersonen wie Exekutivbeamte, Ärzte oder Lehrer, die sich immer häufiger für den friedensichernden und humanitären Einsatz der UNO entscheiden, genießen lediglich funktionelle Immunität. Wie wir gesehen haben, kann dies zu dramatischen Menschenrechtsverletzungen führen. Dieses Problem muss unverzüglich gelöst werden.


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