DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2004),  keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 13

                 Johanna Schicker Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates