DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 01

 

 

Sissy Roth-Halvax          Peter Mitterer

         Schriftführung Präsident des Bundesrates