Abweichende persönliche Stellungnahme

gemäß § 42 Abs. 5 GOG

der Abgeordneten Werner Kogler und Karl Öllinger

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (59 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Presseförderungsgesetz 1985, das Publizistikförderungs­gesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Privatfernsehgesetz, das Parteiengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, die Fernmeldegebührenordnung, das Rundfunkgebührengesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Poststrukturgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz, das ASFINAG-Gesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungs­gesetz, das Aus­fuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981, das Ausfuhrförderungs­gesetz 1981, das Bundes­finanzierungsgesetz, das Glücksspielgesetz, das Pensionskassen­gesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, das Bewertungsgesetz 1955, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Kraftfahrzeug­steuergesetz 1992, das Straßenbenützungsabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabe­gesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, die Bundesabgaben­ordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Zollrechts-Durch­führungsgesetz, das Produktpirateriegesetz, das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH, das Zivildienstgesetz 1986, das Gesetz betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn-Prioritätsobligationen (Eisenbahnbuchgesetz), das Handelsgesetzbuch, das Bundespflegegeldgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Tierseuchengesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, die Straßen­verkehrsordnung 1960, das Innovations- und Technologiefondsgesetz, das Forschungs- und Technologie­förderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungs­gesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesimmobiliengesetz und das Marchfeldschlösser-Gesetz geändert, ein Bundesgesetz über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsanwalt, ein Luftfahrt­entschädigungsgesetz, ein Bundesgesetz über die Vergütung von Steuern an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder (Internationales Steuervergütungsgesetz – IStVG), ein Kohleabgabegesetz; ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, und ein Bundesgesetz über den Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen erlassen werden sowie das Bundesgesetz über den Beirat für die Statistik des Außenhandels beim Österreichischen Statistischen Zentralamt aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2003)

Chaos und Konfusion im Budgetausschuss

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Budgetbegleitgesetz umfasst insgesamt mehr als 700 A4-Seiten und 91 unterschiedliche Gesetzesmaterien. Der ursprüngliche Zeitplan zur Behandlung des Budgetbegleitgesetzes ist vor Bekanntwerden des Umfanges des BBG vereinbart worden und hat in seiner ursprünglichen Planung nur insgesamt 8 Stunden vorgesehen. Somit standen ca. 41 Sekunden Diskussionszeit pro Seite bzw. 5,3 Minuten Diskussionszeit pro Gesetzesmaterie zur Verfügung.

Der Grüne Klub hat sich – aus leicht nachvollziehbaren Gründen – von Verhandlungsbeginn an sowohl gegen diese knappe zeitliche Beschränkung als auch gegen den enormen Umfang der Materien in einer einzigen Regierungsvorlage ausgesprochen. Insbesondere wurde von Seiten des Grünen Klubs immer wieder darauf verwiesen, dass eine Reihe der zu behandelnden Gesetzesmaterien nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Budget 2003 und 2004 stehen und somit nicht im Budgetausschuss sondern in den jeweils fachzuständigen Ausschüssen zu behandeln sind insbesondere wären hier die Bereiche Pensionen, Gesundheit und Kampfjetnachbeschaffung zu nennen. Durch ein dementsprechendes Vorgehen hätte nicht nur eine qualitative weit bessere Vorbereitung und Diskussion der Gesetzesmaterien erzielt werden können, sondern wäre auch die zeitliche und inhaltliche Planbarkeit des Budgetausschusse deutlich verbessert worden.

Da dem Ersuchen des Grünen Klubs von Seite der Regeierungsfraktionen leider nicht nachgekommen wurde, hat sich zwangsläufig genau jenes Szenario eingestellt, vor dem eindringlich gewarnt wurde. Der Zeitplan des Budgetausschusses wie auch des Budgetunterausschusses musste laufend geändert werden; ebenso die Termine für die zu behandelnden Gesetzesmaterien. Auf Grund der oftmaligen Unterbrechungen und Verschiebungen der einzelnen Ausschusssitzungen war weder eine inhaltliche noch eine zeitliche Kontinuität und Planbarkeit gegeben.

In der Öffentlichkeit angekündigte Abänderungsanträge wurden stark zeitverzögert und somit meist mit einer sehr kurzen Vorlaufzeit, in einer gegenüber der öffentlichen Ankündigung stark veränderten Form übermittelt. Der entscheidende gesamtändernde Abänderungsantrag wurde überhaupt erst eineinhalb Stunden vor Abstimmungsbeginn und entgegen anderslautender Ankündigungen eingebracht.

Dies konnte auch der interessierten Öffentlichkeit nicht verborgen bleiben. Die Medienberichte über die Arbeit im Parlament im Allgemeinen sowie über die parlamentarische Ausschussarbeit im Besonderen vermittelten der Öffentlichkeit den Eindruck von Chaos und Konfusion; dies entsprach aber leider der Wirklichkeit. Damit wurde weder das Image der Abgeordneten noch das öffentliche Ansehen des Parlaments gefördert. Dies alles hätte durch eine seriöse Planung des Ausschussablaufes sowie durch korrekte Zuweisungen der einzelnen Gesetzesmaterien an die entsprechenden Fachausschüssen verhindert werden können.

 

Sozial unausgewogene Pensionskürzungen

Hinsichtlich der Behandlung der Bereiche Pensionen und Gesundheit (Art. 74, 75 und 76) der Regierungsvorlage 59 d.B. (XXII. GP) - Budgetbegleitgesetz 2003 (jeweils Teil 1) verunmöglichten die prozeduralen Vorgaben der Mehrheitsfraktionen eine zielführende Debatte der Materie. Von dem Ziel getrieben, mit Geschwindigkeit das Aufkommen einer breiten gesellschaftlichen Diskussion über das Pensionssystem der Zukunft zu verhindern oktroyierten die Mehrheitsfraktionen dem Nationalrat einen Zeitplan, der eine ausführliche Debatte sowie die Schaffung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses verunmöglichte.

Über weitreichende Abänderungen der Regierungspläne auf Grund des Widerstandes der Sozialpartner, insbesondere des Gewerkschaftsbundes, sowie der massiven Proteste
100 000ender Menschen in Österreich konnten sich die gewählten VolksvertreterInnen ausschließlich aus Medien informieren, wobei sich deutlich von einander unterscheidende Aussagen von Regierungsmitgliedern wie auch Angehörigen der Mehrheitsfraktionen mehr zur Verwirrung als zur Schaffung von Klarheit beitrugen.

Das Ausmaß der Diskussionsverweigerung von Regierung wie auch Mehrheitsfraktionen im Nationalrat wird deutlich dokumentiert durch einen am 4. Juni 2003 im Nationalrat beschlossenen Fristsetzungsantrag, der die Arbeit des Budgetausschusses auf den Zeitraum bis zum 6. Juni 2003 beschränkt. Der Fristsetzungsantrag wurde eingebracht zu einem Zeitpunkt, zu dem sehr weitreichende Änderungen der Bereiche Pensionen und Gesundheit (Art. 74 bis 76) der genannten Regierungsvorlage (jeweils Teil 1) noch nicht einmal bekannt waren und der Opposition nicht zugänglich waren.

Die nunmehr an den Tag gelegte Eile beim Beschluss sehr weitreichender Änderungen im Pensionssystem ist sachlich nicht gerechtfertigt. In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage räumt die Bundesregierung selbst ein, dass der Bundesbeitrag zur Finanzierung der Pensionen in den kommenden Jahren deutlich sinkt. Ein akutes Finanzierungsproblem ist daher vor allem bei den ASVG-Pensionen nicht zuerkennen.

Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung eine breite öffentliche Diskussion über eine Pensionsreform verweigert und stattdessen Änderungen beschließen lassen will, die

Die von Bundeskanzler Schüssel geführte Regierung hat somit einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der soziales und gesellschaftliches Konfliktpotential in einem in der Zweiten Republik bisher nicht gekannten Ausmaß erhöht. Sie hat die Bereitschaft der Sozialpartner zur Mitarbeit an einer breit diskutierten und akzeptieren Pensionsreform ausgeschlagen und die Kritik unzähliger Organisationen und Personen aus allen Bereichen der Gesellschaft als indiskutabel vom Tisch gewischt.

Die Grünen treten für die Entwicklung eines Zukunftsmodells für das österreichische Pensionssystems unter Einbindung aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte ein, um eine breitestmögliche Zustimmung zu einer Pensionsreform zu erreichen. Dies kann nur über eine offene und breite gesellschaftliche Diskussion aller Vorschläge unter Einbeziehung der Erfahrungen aus ähnlichen Debatten in anderen Ländern erreicht werden.

Der Vorschlag der Grünen, die Bundesregierung möge dem Nationalrat bis zum 30. September 2003 eine gemeinsam mit den Sozialpartnern, den im Nationalrat vertretenen Parteien und mit der Sache befassten wie auch anderen interessierten Initiativen der Zivilgesellschaft wie etwa der Armutskonferenz erarbeitete und akkordierte Punktation über die Eckpunkte der zukünftigen Entwicklung des Pensionsrechts vorlegen, in der folgende Elemente enthalten sind:

und in der Folge – nach Bestätigung der Punktation im Nationalrat – bis Jahresende 2003 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten, wurde abgelehnt.

Kampfflugzeuge statt gerechter Pensionen

Art. 69 des BBG (59 dB.) soll die finanziellen Belastungen des Bundeshaushaltes, die durch die Beschaffung von 18 Eurofighter-Kampfjets für zukünftige Budgetjahre zu erwarten sind, mit einer einfachgesetzlichen Grundlage, entsprechend dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG) § 45, ausstatten.

Durch die im Ausschuss vorgelegte Abänderung des Begleitgesetzes zum Bundeshaushaltsgesetz für die Jahre 2003/2004, werden nun tatsächlich die Beschaffungs- und einige Elemente der Systemkosten genannt. Darüber hinausgehende finanzielle Auswirkungen dieses Gesetzes bleiben dabei jedoch ungenannt, obwohl dies § 14 Abs. 1 BHG eindeutig regelt.

Weder der Gesetzesantrag noch die Erläuterungen zum Art. 69 BBG geben Auskunft über die finanziellen Auswirkungen, die das Grundgeschäft mit der EADS-Eurofighter GmbH, nach sich ziehen werden. Obzwar die eigentlichen Beschaffungskosten erst in einigen Jahren, voraus. 2007-2015 budgetwirksam werden sollen, wurde das Bundesgesetz als Budgetbegleitgesetz zu den Bundeshaushalten 2003 und 2004 und nicht als eigenständiger Antrag im Nationalrat eingebracht. Angesichts der Tatsache, dass die Beschaffung von 18 Kampfjets im Zuge der Haushaltsdebatten für 2003 bzw. 2004 mitbehandelt wird, sind dem § 14 BHG zu Folge, gleichzeitig die finanziellen Auswirkungen in ihrer Gesamtheit zumindest in den Erläuterungen anzuschließen. Es gilt daher festzustellen, dass das Grundgeschäft zur Eurofighter-Beschaffung voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen wird.

 

KOSTENFAKTOR

SCHÄTZUNG

Betriebskosten 50 Mio./Jahr x 30 Jahre

1,5 Mrd. Euro

Zwischenlösung 2006/2007

0,3 Mrd. Euro

Aufstockung Systemkosten/Bewaffnung für 14 Stück

0,2 Mrd. Euro

Grundgeschäft: Kaufvertrag 18 Eurofighter + Systemkosten für Bewaffnung von 4 Stück

2 Mrd. Euro

Zwischensumme

4 Mrd. Euro

12 Eurofighter als Nachbeschaffung f. d. SAAB 105 OE

1,6 Mrd. Euro

Betriebskosten dafür

1,2 Mrd. Euro

Gesamt

6,8 Mrd. Euro

 

Darüber hinaus fehlt im Abänderungsantrag zum BBG die im § 14 BHG angeschnittene Beantwortung der Frage der Funktion und des Nutzens dieser größten Rüstungsbeschaffung der 2. Republik.

Weiters enthält sich der Gesetzgeber jeglicher Vorschläge zur Finanzbedeckung im vorgelegten Bundesgesetz. Der allgemeine Hinweis, dass die Mittel aus dem Gesamthaushalt kommen sollen, erlaubt keine Überprüfung der Bedeckungsvorschläge (§28 (2) GOG). Will das Parlament, die in seinen Verfahrensweisen übliche und gebotene Transparenz einhalten, wäre eine entsprechende Konkretisierung vor Beschlussfassung ebenso erforderlich. Das gesetzeskonforme Zustandekommen des Bundesgesetzes über den Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen wird auch vor diesem Hintergrund zu prüfen sein.

Die Abgeordneten des Grünen Parlamentsklubs haben in der Ausschussdebatte festgehalten, dass sowohl der Bundesminister für Finanzen als auch der Bundesminister für Landesverteidigung wesentliche Fragen der Abgeordneten nicht ausreichend beantwortet haben.

„Steuerreform“: Belastungen dominieren – keine strukturellen Änderungen

Durch die Bestimmungen des Art. 39 des BBG (59 dB.) sollen Jahreseinkommen bis € 14.500 brutto künftig steuerfrei sein. Dem ist im Prinzip unter anderem aus verteilungspolitischen Gründen zuzustimmen. Jedoch verbergen sich hinter dieser Regelung  große Lücken. Es wird nämlich nur ein kleiner Teil der unteren EinkommensbezieherInnen voll profitieren. Und zwar jene Personen die etwa € 1000 Euro pro Monat verdienen. Personen mit darunter liegenden Einkommen zahlen auch jetzt schon keine Steuer und bei höheren Beträgen werden rasch die Einschleifregelung wirksam.

Hingegen werden wegen der Anhebung der Energiesteuer insgesamt 2,5 Mio. ArbeitnehmerInnen künftig stärker belastet als bisher. Jene ArbeitnehmerInnen, die weniger als € 1000 Euro pro Monat verdienen, werden voll und ausschließlich von den Belastungen getroffen. Auch bei DurchschnittsverdienerInnen sind die Belastungen tendenziell höher als die Entlastungseffekte.

Bei der Regelung zur steuerlichen Begünstigung nicht entnommener Gewinne wurde auf Druck der Oppositionsparteien sowohl eine Deckelung von € 100.000 berücksichtigt als auch die Möglichkeit zur Einbeziehung von Kleinunternehmen geschaffen, indem die ursprünglich vorgesehene Bestimmung über den Mindeststeuersatz von 20% gestrichen wurde.

Der steuerbegünstigte Gewinn kann nun nach sieben (ursprünglich fünf) Jahren steuerfrei entnommen werden. Insgesamt ist durch diese Regelung weder ein Investitions-, noch ein Konjunkturbelebungsanreiz zu erwarten. Aus verteilungspolitischen Gesichtspunkten wird diese Art der Begünstigung abgelehnt.

Aus ökologischer Sicht ergeben sich insbesondere folgende Kritikpunkte

·         Kein nennenswertes Signal bei Treibstoffen:

Die steuerlich bedingte "Preislücke" zwischen Diesel und Benzin (derzeit ca. 13 Cent/Liter) bleibt weiter nahezu unverringert offen. Ökologische Lenkungseffekte sind mit diesen Maßnahmen nicht zu erreichen. Die ungerechtfertigte Steuersubventionierung von Diesel trotz der weit größeren gesundheitlichen Auswirkungen der Abgase bliebe fast unverändert aufrecht. Dies wäre vor allem eine fortgesetzte, verkehrs- und umweltpolitisch kontraproduktive Besserstellung des LKW, ergänzt von weiteren versteckten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der Frächter.

·         Kein Gesamtkonzept:

Nur ein aufkommensneutrales Gesamtkonzept mit mehreren Etappen für eine ökologische Steuerreform würde aber letztlich die ökologisch und sozial erwünschte Lenkungswirkung zeigen. Gleichzeitig bietet ein langfristiges Konzept auch die notwendige Planungssicherheit für Industrie, Wirtschaft und Haushalte. Die Schwarz-Blaue "Ökosteuer" hat die Bezeichnung Reform nicht verdient und schadet in Wirklichkeit der Idee der ökologischen Umsteuerung.

·         Ökostrom wird nicht von der Elektrizitätsabgabe befreit. Damit wird ein – auch im schwarz-blauen Programm festgeschriebener - Ausbau der Erneuerbaren Energieträger erschwert.

·         Die geplante Agrardieselpreissenkung auf Niveau von Heizöl Extra leicht ist ökologisch absolut kontraproduktiv und nichts anderes als reine Interessenspolitik für die Landwirtschaft, die das Budget im enormen Ausmaß belastet. Landwirte sollen künftig billiges Heizöl extraleicht tanken dürfen. Diese Maßnahme ist ein Anreiz, den Energieverbrauch in der Landwirtschaft zu steigern und widerspricht dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Umweltpolitisch sinnvollere Maßnahmen zur Unterstützung der Bauern wären beispielsweise verstärkte ökologische Fördermaßnahmen im ÖPUL oder die steuerliche Begünstigung von umweltverträglich Produktionsweisen.

·         Ein wesentliches Element einer wirksamen ökologischen Umsteuerung ist die Überprüfung von Subventionen, Förderungen und Abgaben auf ihre ökologische Lenkungswirkung. Das ist von Schwarz-Blau II in keiner Weise geplant.

Abschließende Einschätzung

Neben den Eingangs dargestellten und kritisierten prozeduralen Begleitumständen des Budget- und Budgetunterausschusses, die einem reibungslosen Ablauf sowie einer zielgerichteten Debatte enge Grenzen gesetzt haben, hat die Analyse der einzelnen Maßnahmen deutlich gezeigt, dass das Budgetbegleitgesetz soziale Unausgewogenheiten und dramatische Steuergeldverschwendungen aufweisen.

 

Aus den genannten Gründen wird die gegenständliche Regierungsvorlage daher abgelehnt.