462 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (451 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaum­weinsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung und das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert werden und ein Pauschalabgabegesetz eingeführt wird (Steuerreformgesetz 2005 - StReformG 2005) (451 der Beilagen), hat der Finanzausschuss am 28. April 2004 auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Gemäß § 3 Z 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1996 sind 8,49 % der Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder zu verwenden. Die Mindereinnahmen aus der Steuerreform führen auch zu einer entsprechenden Minderdotierung dieser Mittel, die durch die Steigerungen des Abgabenaufkommens nicht zur Gänze ausgeglichen werden.

Damit den Ländern ausreichend Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen, werden diese Fondsmittel durch Umschichtungen ab dem Jahr 2005 um eine Million Euro erhöht.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 04 28

Mag. Walter Tancsits      Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann