740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Justizausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (677 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz,  das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Nationalbankgesetz 1984 an die IAS - Verordnung angepasst und die Modernisierungs- sowie die Schwellenwertrichtlinie umgesetzt und das Firmenbuchgesetz, das Aktiengesetz sowie das GmbH-Gesetz geändert werden (Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 - ReLÄG 2004), hat der Justizausschuss am 1. Dezember 2004 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Maria Theresia Fekter und Dr. Dieter Böhmdorfer einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bausparkassengesetz zum Inhalt hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

In Analogie zur Neuregelung in § 231 Abs. 2 Z 6 lit. c) HGB wird der Gewinn-und Verlust-Rechnungsposten Aufwendungen für Abfertigungen um die Aufwendungen für betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen ergänzt. Eine Änderung des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung für Bausparkassen ist aus gleichheitsrechtlichen Erwägungen deshalb wichtig, da mit bezeichneter Regierungsvorlage entsprechende Änderungen in den Schemen für Kreditinstitute, Pensionskassen und Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen vorgenommen werden.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Antrag einstimmig angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer einstimmig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 01

Mag. Heribert Donnerbauer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau