740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht und Antrag
des Justizausschusses
über den Entwurf
eines Bundesgesetzes, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage
(677 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch,
das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das
Wertpapieraufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das
Nationalbankgesetz 1984 an die IAS - Verordnung angepasst und die
Modernisierungs- sowie die Schwellenwertrichtlinie umgesetzt und das
Firmenbuchgesetz, das Aktiengesetz sowie das GmbH-Gesetz geändert werden
(Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 - ReLÄG 2004), hat der Justizausschuss am
1. Dezember 2004 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Maria Theresia Fekter und Dr. Dieter Böhmdorfer
einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1
Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle
zum Bausparkassengesetz zum Inhalt hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
In Analogie zur Neuregelung in § 231 Abs. 2
Z 6 lit. c) HGB wird der Gewinn-und Verlust-Rechnungsposten
Aufwendungen für Abfertigungen um die Aufwendungen für betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen ergänzt. Eine Änderung des Gliederungsschemas der
Gewinn- und Verlustrechnung für Bausparkassen ist aus gleichheitsrechtlichen
Erwägungen deshalb wichtig, da mit bezeichneter Regierungsvorlage entsprechende
Änderungen in den Schemen für Kreditinstitute, Pensionskassen und Betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen vorgenommen werden.
In der Debatte
ergriffen die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits,
Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für
Justiz Mag. Karin Miklautsch und die Ausschussobfrau
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter das Wort.
Bei der Abstimmung
wurde der gegenständliche Antrag einstimmig angenommen.
Zum
Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer einstimmig
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2004 12 01
Mag. Heribert Donnerbauer Mag.
Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau