Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 197

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eine Lösung zu finden. Aber eines war auch klar: Nur die Situation für die Einleger zu verschlechtern, ohne eine Verbesserung bei der Aufsicht, bei der Höhe der maximalen Versicherung und in anderen Bereichen zu machen, heißt den Einleger ausschließlich mit diesem Gesetz schlechter zu stellen. Und wir haben von Anfang an und durch­gängig gesagt, wir können über vielerlei Punkte reden, aber worüber wir nicht reden können, ist, dass Einleger nur schlechter gestellt werden.

Was ist geschehen? – Nachdem man in endlosen Ministerräten nicht einmal über die Vorbesprechung hinausgekommen ist, hat man sich auf eine Minimaländerung zurückgezogen, die nur diese Schlechterstellung bringt. Und weil man danach ermattet davon war und der Herr Finanzminister mehr in allen Teilen der Welt beschäftigt war, statt sich um seine Aufgaben im Bereich Bankwesengesetz zu kümmern (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der Neid ist ein Laster!), hat man es in das Parlament gebracht und uns noch im Ausschuss gesagt: Wir werden bis zur Beschlussfassung im Plenum reden. Den Herrn Finanzminister habe ich zwar in diversen Zeitungen bis hin zur „Bild-Zeitung“ bei anderen Dingen gesehen, aber der Mühe wert gefunden, darüber zu sprechen, hat er nicht.

Summa summarum: Diese Regierung ist in einem Zustand, in dem ihr selbst das Bankwesengesetz nicht mehr wertvoll genug ist, sich ernsthaft damit auseinander zu setzen. Sie riskieren eine verfassungswidrige Bestimmung – und ich sage gleich dazu, wir werden die Frage der Gültigkeit dieser Bestimmung möglicherweise beim Ver­fas­sungsgerichtshof überprüfen lassen. Das hat nämlich mehr Ernsthaftigkeit als so manches, was aus dem Munde des Herrn BZÖ-Landeshauptmannes von Kärnten kommt.

Aber eines möchte ich an dieser Stelle auch sagen: Wir haben eine Reihe von Materien, bei denen eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Wir sollten diese Ge­spräche ernsthaft führen und auch Verhandlungen führen. Nur, so vorzugehen, nach dem Motto: Hab’ ich niemanden, probier’ ich es mit einem einfachen Gesetz – soll es der Verfassungsgerichtshof aufheben!, und das nächste Mal wieder freundlich Ge­spräche mit uns zu führen, ganz ehrlich, das ist eigentlich nicht der Stil, mit dem man sich diesen Fragen nähert.

Wir haben nichts außerhalb des Bankwesengesetzes junktimiert. Wir haben nur im Interesse der Einleger verhandelt. Sie waren nicht bereit, sich einen Zentimeter zu bewegen.

In diesem Sinne beschließen Sie es einfachgesetzlich, aber seien Sie sich bewusst: Sie begehen einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Bundesverfassung. Es ist ein verfassungswidriges Gesetz. Wir werden nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.53.29

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt bewusst nach der Rede des Kollegen Matznetter die konstruktive Stimmung im Finanzausschuss wieder ein bisschen ins rechte Licht rücken. Wir haben jetzt auf der Tagesordnung vier Finanzgesetze, von denen wir zwei ohne Probleme gemeinsam beschlossen haben. Das eine betrifft die Frage einer Attraktivierung und Erhöhung der Bonität unseres bewährten Instrumentes des österreichischen Pfandbriefes. Und wir hatten überhaupt


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