Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 203

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


19.12.50

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sozialdemokraten begrüßen natürlich die Verbesserungen beim Pfandbrief. Wir haben allerdings – das ist schon von zwei Vorrednern meiner Fraktion gesagt worden – Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes, der unserer Meinung nach mangelhaft ist und besser sein könnte. Daher wird es aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hier zuzustimmen.

Wir werden eine getrennte Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt verlangen. Eine Zweidrittelmehrheit wird in dem Fall nicht ermöglicht. Wir werden sehen, wie letztendlich diese Abstimmung in ihrer Auswirkung vom Obersten Gerichtshof überprüft und zur Kenntnis oder nicht zur Kenntnis genommen werden wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


19.13.50

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Nochmals zum BWG, zur Amtshaftungsnovelle: Ich glau­be, das ist eine sehr wichtige Novelle, weil die Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht klar geregelt wird, und zwar in der Hinsicht, dass Amtshaftung gegeben ist, unter welchen Voraussetzungen Amtshaftung gegeben ist, vor allem im Hinblick auf die Vorbereitun­gen zu Basel II und dem Risikomanagement.

Wir haben uns mit den Bankprüfern genau beschäftigt, ob praktisch eine einfach­gesetzliche Regelung möglich ist. Dies hat uns der Verfassungsdienst als zulässig bestätigt, und es gibt auch eine mehrheitliche Meinung in der Rechtslehre dazu. Wir haben das auch mit dem Justizministerium akkordiert.

Die einfachgesetzliche Regelung erfordert eine teilweise Neuregelung der Tätigkeiten der von den Banken bestellten Bankprüfer und anderer Abschlussprüfer. Es ist also zu vermeiden, dass ihnen quasi eine Organqualität zugeordnet werden kann, aber ich kann Ihnen versichern, durch diese Regelungen wird die Aufsichtsqualität – und das ist das Wichtigste – in keiner Weise verschlechtert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordnete Mag. Ikrath. – Bitte.

 


19.15.00

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen, die anwesend sind! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) – Ja, aber es geht ja nie um die vielen, sondern um die Richtigen, so heißt es, und insofern fühle ich mich da in guter Gesellschaft. (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Ich möchte mit etwas Positivem beginnen: Wir haben in zwei Anläufen nun doch ein gutes Hypothekenbankgesetz gestaltet, und das zeigt die Beharrlichkeit des Gesetz­gebers – manchmal auch gegenüber der Regierung. Wir haben jetzt mit dem zweiten Schritt sichergestellt, dass für die Hypothekenbanken die Wettbewerbsfähigkeit auch unter den Rahmenbedingungen der Zukunft, wenn nämlich die öffentliche Haftung im


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