Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 92

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Angewiesenen und insofern völlig der Fremdbestimmung seines Schicksals Unterworfenen – Zitat aus dieser Entscheidung – die Republik, der Staat, den Sie, Herr Minister, personifizieren, auch in dem, was Sie jetzt in Gang setzen können, nicht entziehen darf.

Der Oberste Gerichtshof hat in dieser seiner Entscheidung sogar eine Wortwahl getroffen, über die ich wirklich ziemlich überrascht war, und zwar positiv überrascht. Wörtlich schrieb er, der Staat dürfe nicht damit „spekulieren“, dass ihm private Organisationen die Sorge für Hilfsbe­dürftige abnehmen. – Das tun Sie jedoch ständig! So wie andere auf der Börse spekulieren, spekulieren Sie mit dem guten Herzen der Christinnen und Christen in unserem Lande, eben von Caritas, Diakonie, „Volkshilfe“ und anderer! Es handelt sich im Übrigen nicht nur um christ­lich motivierte Organisationen, die auf diesem Gebiete tätig sind. Jedenfalls spekulieren Sie damit, dass diese „das Geschäft schon übernehmen werden“. – Und das ist unredlich, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich betone: Das ist unredlich! Und, Herr Minister Strasser: Ihre persönliche Gesinnung ist Ihre Angelegenheit. – Unsere Angelegenheit ist es jedoch, hier das einzufordern, was Recht ist, nämlich dass der Rechtsstaat Rechtsstaat bleibt.

Es geht nicht an, dass Sie in einer ignoranten Art und Weise, wie Sie sie in den letzten Tagen gezeigt haben, gar nichts sagen beziehungsweise sagen: Was interessiert das Innenministe­rium ein Revisionsurteil des Obersten Gerichtshofes?! Wir bleiben bei der Bundesbetreuungs­richtlinie, die schlicht und einfach aussagt: Wenn einer aus Armenien kommt, gibt es für ihn, ganz egal, ob er hilfsbedürftig ist, ob er mittellos ist, ob er alle Kriterien des Bundesbetreuungs­gesetzes erfüllt oder nicht, keine Betreuung durch die Republik. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister, ich fordere Sie auf, dass Sie schnellstens diese Art und Weise, wie Sie Politik gestalten, verändern, korrigieren, sage ich, denn es ist ja nicht alles schlecht, was passiert. Ich würde angesichts dessen, was Sie jetzt im Zusammenhang mit dem Asylrecht vor­haben – das sagen mir die NGOs und auch die kirchlichen Organisationen, und auch ich selbst weiß es –, sagen, bei 70 Prozent davon kommt man ganz bestimmt auf einen im wahrsten Sinne des Wortes grünen Zweig, aber 30 Prozent davon bedürfen der Diskussion, die Sie aber den NGOs und den kirchlichen Organisationen verwehrt haben.

Das Parlament wird Sie zu dieser Diskussion zwingen, und wir werden als grüne Fraktion alles tun, dass das neue Asylgesetz nicht husch-pfusch hier behandelt, sondern inhaltlich diskutiert wird, dass Experten herangezogen werden und wir uns die Expertise jener, die in diesem Be­reich arbeiten, auch zu Nutze machen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.11


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

15.11


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete Stoisits, zuerst möchte ich einmal danke sagen für – ich zitiere Sie – Ihre „sanfte“ Wortmeldung. Aber auch bei einer sanften Wortmeldung muss ich sagen: Nicht nur nicht in acht Wochen kann man so eine Anfrage beantworten, sondern man kann sie überhaupt nicht beantworten, denn es sind hier Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden, die nicht nachvollziehbar sind. Solche Dinge sind halt leider nicht zu beantworten.

Zum Zweiten: Der in der Anfrage genannte Beamte ist ein ausgezeichneter Mitarbeiter des Bun­desministeriums für Inneres, der eine langjährige Praxis auf diesem Gebiet hat und auch über profunde Kenntnisse des Rechtsbereiches verfügt. Deshalb wurde er mir auch als ein im höchsten Ausmaß qualifizierter Bewerber für die in Rede stehende Funktion vorgeschlagen. Unter anderem auch deshalb ist er mit dieser Aufgabe betraut worden.

 


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