Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 121

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Sehr verehrte Damen und Herren! Was passiert, wenn zwei Monate lang beispielsweise Studenten keine Studiengebühren bezahlen? – Dann gibt es Sanktionen, dann dürfen sie nicht mehr weiterlernen. Was passiert, wenn ein Arbeitgeber zwei Monate lang keinen Lohn bezahlt? – Dann wird er sich vor dem Arbeitsgericht wieder finden, und dort wird der Arbeits­richter im Namen der Republik ein Urteil sprechen. (Abg. Dr. Trinkl: 1997 haben Sie nicht daran gedacht!)

Wenn aber die Regierung beziehungsweise die Regierungsparteien durch Nicht-Handeln Scha­den verursachen, wie man es nun tatsächlich erleben muss – 140 Millionen Schilling Schaden für die Sozialversicherungen, die jeden Schilling brauchen würden –, dann gibt es keine Sanktionen, dann gibt es keine Verurteilung und nicht einmal eine Entschuldigung. Nein, Herr Tancsits redet als Arbeitnehmervertreter, als ob das alles in Ordnung wäre und geht auf unsere Kritik mit keinem Wort ein. (Abg. Mag. Tancsits: Sie haben das falsche Gesetz beschlossen!)

Sie gehen zur Tagesordnung über, und das kritisieren wir von der sozialdemokratischen Frak­tion sehr deutlich, damit möglichst viele Menschen in diesem Land erfahren, wie Sie mit den Krankenkassen und mit den Sozialversicherungen umgehen. Nach den Ambulanzgebühren, die mehr kosten, als sie bringen, ist das nunmehr ein weiteres Beispiel dafür, dass den Sozialver­sicherungen Schaden zugefügt wurde.

Frau Staatssekretärin! Ich habe den Eindruck, das wird langsam in der Regierung zum System: Man legt den Sozialversicherungen Belastungen auf, ordnet ihnen neue Aufgaben zu und minimiert die Beitragsgrundlagen.

Sie sagen, es sei sich von der Zeit her nicht ausgegangen. Ich frage Sie: Warum ist das nicht im Jänner passiert? – Wir haben im Jänner eine Sitzung gehabt. Damals waren die Wahlen längst vorbei. Die handelnden Personen hätten diesen Antrag jederzeit einbringen können. Das Argu­ment, das sei nicht zeitgerecht möglich gewesen, das – seien Sie mir nicht böse – nehme ich Ihnen nicht ab. Das ist nicht richtig, denn wir hätten den Antrag im Jänner im Rahmen der ersten Sitzung dieser Legislaturperiode ohne weiteres behandeln und das Problem so sanieren können, dass kein Schaden für die Sozialversicherungen entstanden wäre.

Ich bitte Sie, bei Ihrer künftigen Regierungstätigkeit mehr Augenmerk darauf zu legen, dass solche Dinge nicht mehr passieren. Und ich frage noch einmal, ich frage Sie ganz konkret: Wer haftet jetzt dafür? (Beifall bei der SPÖ.)

17.16


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Marek. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.16


Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Antrag der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen entspricht exakt der Sozialpartnerlösung aus dem Jahr 1997, die damals in einem breiten Konsens erarbeitet wurde.

Die Bekämpfung von Missbrauch, gerade bei geringfügigen Dienstverhältnissen ist natürlich auch der Österreichischen Volkspartei und mir ein wichtiges Anliegen. Allerdings muss dies mit anderen Mitteln erfolgen, als die SPÖ dies in ihrem Antrag vorschlägt. Demnach sollten nämlich geringfügige Dienstverhältnisse für Arbeitgeber deutlich unattraktiver gestaltet werden, um diese Beschäftigungsform zu Gunsten von Teil- und Vollarbeitszeitmodellen zurückzudrängen. Das klingt an sich nicht schlecht, nur wird es leider so nicht funktionieren.

Es wäre blauäugig, zu denken, dass das so eintreten würde. Ganz im Gegenteil: Es würden dann oftmals gar keine Dienstverhältnisse mehr zustande kommen und die betroffenen Perso­nen zum Teil sogar in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Und gerade für Frauen, die etwa zwei Drittel der geringfügigen Dienstverhältnisse in Anspruch nehmen, wäre dies eine deutliche Verschlechterung.

 


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