Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 125

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Jahr für Jahr 1 Milliarde € zusätzlich für das Pensionssystem aufgewendet werden muss, die wir nicht haben.

Sie sind sehr großzügig, wenn es darum geht, Ihre Vorstellungen durchzubringen, aber Sie sind kleinlich, wenn es darum geht, Einkommen, die tatsächlich sehr gering sind, auch entsprechend günstig zu beurteilen. Wir bekennen uns zu der damals getroffenen Lösung, und wir möchten sie jetzt in verfassungskonformer Art auch für die Zukunft sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.31


Präsident Dr. Andreas Khol: Als letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Schopf zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

17.31


Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Werte Mitglieder der Regierung! Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich auf eine Bemerkung von Frau Staatsekretärin Haubner eingehen: Jene Frauen, die geringfügig beschäftigt sind, wären in vielen Fällen bereit, sich selbst zu versichern, aber das Problem liege darin, dass die Frauen zu wenig informiert sind. (Staatssekretärin Haubner: Das stimmt auch!)

Liebe Frau Staatsekretärin, ich bin schon jahrelang im Beratungsdienst im Rahmen des Ge­werkschaftsbundes tätig, und ich habe Hunderte Kolleginnen, die im Bereich der Geringfügig­keit beschäftigt sind, beraten. Ich habe bei jeder Beratung immer auf die freiwillige Versicherung hingewiesen. Das Hauptproblem ist daher nicht die Information. Alle Kolleginnen sagten mir, sie können es sich einfach nicht leisten, weil der Verdienst in diesem Bereich derartig gering ist, dass sie keine Möglichkeit haben, von sich aus Sozialversicherungsbeiträge abzuliefern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist von meinen Vorrednern bereits erwähnt worden, dass der Verfassungsgerichtshof letztendlich dieses Gesetz als verfassungswidrig aufgehoben hat. Ich möchte nochmals den Termin dieser Aufhebung betonen. Er war nicht vor zwei Monaten oder vor vier Monaten, sondern am 7. März – nicht 2003, sondern 2002! Ich wiederhole: Am 7. März 2002, also vor über einem Jahr, wurde diese Bestimmung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Warum eine derartige Regelung 1998 eingeführt wurde, wurde heute schon erläutert. Wir wissen auch sehr genau, dass sich diese Bestimmung, dieses Gesetz, sehr positiv auswirkte. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ging zurück, die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich tätig waren, wurden weniger. Dieser, wie ich meine, richtige und positive Trend drohte sich aber – und droht zurzeit – auf Grund der Untätigkeit der ÖVP und der Freiheitlichen leider wieder umzukehren, da es bis heute keine derartigen Neuregelungen gibt.

Es wäre sehr einfach gewesen, in den letzten Monaten, in den letzten Wochen oder bereits vor einem Jahr dieses Gesetz zu reparieren beziehungsweise einen entsprechenden neuerlichen Antrag in diesem Hause zu behandeln. Erst vor wenigen Tagen, konkret seit 26. März, also viel zu spät, wurde ein diesbezüglicher Antrag eingebracht, der wieder eine entsprechende Abgabe von Seiten der Dienstgeber vorsieht.

Diese Regelung – so ist es auch im Antrag ersichtlich – soll am 1. Juni in Kraft treten. Ich meine, dass eine derartige Maßnahme, ein derart viel zu spätes Handeln unentschuldbar ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollegen und Kolleginnen der Sozialdemokratie haben darauf hingewiesen: Durch dieses Nichtstun, mit dieser groben Fahrlässigkeit wurde der österreichischen Sozialversicherung ein Schaden in der Höhe von über 10 Millionen € – das sind, Frau Staatsekretärin, 140 Millionen Schilling – zugefügt; konkret 2 Millionen € der österreichischen Krankenversicherung und über 8 Millionen der österreichischen Pensionsversicherung.

Wenn man sich das im Detail anschaut, sieht man, was man mit diesen 140 Millionen Schilling alles hätte machen können, Frau Staatsekretärin! Man hätte zum Beispiel alleine im Bereich der


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