Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 162

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Mit dieser Änderung sollen die Gesetzestextstellen einfach noch der Richtlinie angepasst be­zie­hungsweise verdeutlicht werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

19.59


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Frau Abgeordnete Dr. Fekter soeben verlesen hat, ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser zu Wort ge­mel­det. Sie kennen den Sachverhalt, die Geschäftsordnung und die 2-Minuten-Beschrän­kung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.59


Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Fekter hat behauptet, die SPÖ würde ihre Position zum Urheberrecht um 180 Grad ändern (Abg. Dr. Fekter: Sie haben sie um 180 Grad geändert!), und sie hat das begründet mit einem noch bevorstehenden SPÖ-Antrag, was das Kopieren von Teilen von Mu­sikstücken anlange, nicht von ganzen Partituren.

Tatsache ist – da wäre ein bisschen Ehrlichkeit schon gefragt, Frau Kollegin Fekter –, dass die­ser Passus, um den es jetzt geht, neu in das Gesetz hineinkommt, das heißt, dass Sie Ihre Position ändern.

Wir Sozialdemokraten bleiben bei unserer Position und bei den Möglichkeiten, die jetzt gegeben sind. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Die Uhr ist auf 7 Minuten gestellt. – Bitte.

20.00


Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren Abgeordneten! Worum geht es bei dieser Urheberrechtsgesetz-Novelle? – Sie bedeutet zunächst einmal die Umsetzung der EU-Informationsrichtlinie in nationales Recht. Die große Streitfrage, die bei diesem Thema immer zur Sprache kommt, ist die Frage der Rechte, der Verteilung zwischen den so genannten UrheberInnen – den Kreativen –, der Industrie sowie den Konsumentinnen und Konsumenten.

Es hat in Europa eine sehr gute Rechtstradition gegeben, man hat immer versucht, ein ausge­wo­genes Verhältnis zu schaffen. In Österreich waren die Rechte der Kreativen zwar vielleicht ein bisschen benachteiligt, aber der Ausgleich war das primäre Prinzip der europäischen Rechts­­tradition. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Mit der vorliegenden Novelle, die in allen europäischen Ländern extrem umstritten ist, wird das amerikanische Verständnis dieser Frage importiert, nämlich die Stärkung vor allem der großen Ver­leger, der großen Produzenten innerhalb dieses sensiblen Dreiecksverhältnisses. Dabei geht es nicht um die kleinen Musikverleger, sondern um die großen Labels, die mittlerweile in den Händen von vier oder fünf Majors sind. Und es geht auch um die Software-Industrie, wo es, wie wir wissen, einen ungeheuren Konzentrationsprozess gibt. Diese nun vorliegende Novelle ebnet weiteren Konzentrationsprozessen den Weg und stärkt weder die Rechte der UrheberIn­nen noch die der KonsumentInnen.

Ein kleines Gedankenexperiment, Herr Klubobmann Scheibner: Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein paar Schallplatten (Abg. Scheibner: Gibt es die noch zu kaufen?), wollen sie zu Hause abspielen, brauchen dafür aber einen bestimmten Plattenspieler, weil die Platten über ein pa­ten­tiertes Verfahren verschlüsselt sind und nur auf einem Ariola-Plattenspieler abgespielt wer­den können, nicht zum Beispiel auf einem Sony-Plattenspieler. (Abg. Scheibner: Das Blöde ist, dass man überhaupt keine Plattenspieler mehr bekommt!) Dasselbe gilt für CDs.

 


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