Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 168

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zugesagt wurden. Und das, meine Damen und Herren, ist durchaus auch im Interesse der Künst­ler (Abg. Öllinger: Die Kopierschutzeinrichtungen verstoßen teilweise gegen inter­na­tio­nale Normen! So schaut es aus!), damit nämlich die Künstler, die Verträge mit diesen großen Firmen und Unternehmungen haben, auch zu ihren Tantiemen und zu ihrem Geld kommen.

Meine Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass wir diese Maßnahme heute beschließen, denn wir kommen damit meiner Meinung nach den Interessen der Künstler und den Interessen der Konsumenten einen Schritt näher. (Abg. Öllinger: Sie machen nur Sony und Microsoft die Mau­er!)

Herr Kollege Öllinger, wir zwei machen uns das nachher in den Couloirs aus, denn Sie wissen ganz genau (Abg. Öllinger: Dann ist es zu spät!), dass wir heute gar nicht anders können, als die­se von der EU auferlegte Maßnahme zu beschließen. Wir von der ÖVP tun das gerne, weil es notwendig ist, und zwar im Interesse derer, die Sie zu schützen vorgeben.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich alle, diesem Gesetz zuzustimmen. – Dan­ke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öl­lin­ger.)

20.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Haidl­mayr zu Wort gemeldet.

20.20


Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Urheberrechtsgesetz-Novelle ist angeblich eine Anpassung an EU-Richtlinien, und das ist sie auch in weiten Teilen. Dennoch muss ich feststellen: Herr Minister, da haben Sie sich aber nicht recht viel einfallen lassen! In der Info zu dieser Richtlinie steht nämlich Folgendes – das sage ich Ihnen, und Sie werden es wahrscheinlich auch gelesen haben, das hoffe ich zumindest –:

„Die Mitgliedstaaten sollten in jedem Fall alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um für Per­sonen mit Behinderungen, die ihnen die Nutzung der Werke selbst erschweren, den Zugang zu diesen Werken zu erleichtern, und dabei ihr besonderes Augenmerk auf zugängliche Formate richten.“

Das ist die Vorgabe der EU, die Sie haben, Herr Minister, und diese Vorgabe haben Sie nicht erfüllt. (Abg. Dr. Fekter: Freilich! § 42!) Genau, dort hätte es erfüllt werden sollen! Sie hät­ten nur den § 45c aus der deutschen Regelung abzuschreiben brauchen, dann hätte es auch gestimmt. Nur haben Sie das nicht getan, und das ist Ihr Problem. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.) Das ist Ihr großes Problem, Frau Fekter. Ich bin nur froh, dass Ihnen in den letzten Minuten noch eingefallen ist (Abg. Öllinger: Lesen! Denken! Handeln! Abschreiben!), dass hinter dem Begriff „Behinderte“ auch Menschen stehen, und dass Sie jetzt bereit sind, zu dem Begriff „behinderte“ zumindest „Personen“ dazuzuschreiben. Es ist ohnehin irgendwie eine traurige Geschichte, wenn man das noch nicht weiß, aber bitte!

Auch für Sie dauert das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung jetzt schon vier Mo­nate, aber Sie haben erst jetzt begriffen, dass „Menschen“ und „Behinderung“ eigentlich ein ge­mein­samer Begriff ist und „Behinderte“ allein für alles stehen kann. Daran sieht man wieder einmal, wie intensiv Sie sich mit der Thematik auseinander setzen, und daran sieht man auch, dass wir behinderte Menschen nicht als Menschen gesehen werden, sondern einfach nur als Be­hinderte, und damit hat es sich schon. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Nein, damit hat es sich nicht!)

Damit hat es sich gehabt, denn schauen Sie sich bitte an, was in Ihrer Regierungsvorlage drin­steht. Da steht: „§ 42d Behinderte“. Aus! (Abg. Dr. Fekter: Und darum haben wir einen Ab­än­derungsantrag eingebracht!) Ja, genau, weil Sie jetzt, nach vier Monaten, doch kapiert ha­ben, dass hinter „Behinderten“ auch Menschen stehen. Das habe ich ja gesagt, und Sie haben mir


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