Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 170

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Ich glaube, dass das eigentlich etwas Vernünftiges ist. Ich kann mit der Eins-zu-eins-Ge­schwin­digkeit eine Kopie für meinen Privatgebrauch anfertigen. (Abg. Öllinger: Warum, glauben Sie, dass Sony den Kopierschutz einbaut? – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) Aber ich kann das nicht mit 8-facher oder 32-facher Geschwindigkeit tun, was es mir ermöglichen würde, in­ner­halb ganz kurzer Zeit viele Kopien anzufertigen (Abg. Öllinger: Das Gesetz nimmt nicht auf die Geschwindigkeit Bezug!) und diese allenfalls auch noch illegal zu verkaufen, wie es lei­der ge­schieht. Das geht nicht! (Abg. Öllinger: Das ist ja jetzt verboten!) Nein, es ist erlaubt, es ist mög­lich (Abg. Öllinger: Mit einmaliger Geschwindigkeit!), mit einfacher Geschwindigkeit gibt es keinen Kopierschutz, auf keiner einzigen CD. Der Kopierschutz ist nur wirksam für Ko­pie­ren mit höherer Geschwindigkeit. Das sollte man eigentlich wissen, wenn man Anträge stellt und darüber spricht. (Abg. Öllinger: Dann fragen Sie ...!) – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei: Es ist mir auch ein Anliegen, auf etwas einzugehen, was Frau Glawischnig gesagt hat. Es geht hier nämlich nicht nur um das Kopieren von Musik-CDs, sondern insbesondere auch darum, Software-Raubkopien zu verhindern. Da haben Sie von einer bedauerlichen Markt­kon­­zentration gesprochen. Ich habe im Zuge dieses Wahlkampfes und der anschließenden Re­gierungsbildung das minder große Vergnügen gehabt, den Abschnitt der Grünen über die Vor­haben in diesem Bereich zu lesen. Da steht zu meinem größten Bedauern drin, dass die Grü­n­en der Überzeugung sind, dass Free Software, Linux, für alle Anwendungen querbeet durch den Gemüsegarten der ideale Standard sei. Es werden in Ihrem Programm auch „Free Soft­ware“, „kostenlose Software“, der Begriff „Open Source“, alles kunterbunt durcheinander ge­mischt und falsch verwendet. Grundsätzlich ist es aber schon von großer Bedeutung, zu wis­sen, dass Free Software, Open Source und Microsoft drei völlig unterschiedliche Dinge sind, mit denen man sehr sorgfältig umgehen muss.

Ich habe leider nicht die Zeit, das jetzt vertiefend darzustellen, gehe aber davon aus, dass wir uns auch damit noch eingehend beschäftigen werden. Darauf freue ich mich besonders, das hal­te ich für noch wichtiger als die heutige Debatte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

20.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Ab­ge­ordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

20.29


Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Vorgänge rund um die Urheberrechtsgesetz-Novelle sind manchmal schon sehr eigenartig. Im „Standard“ vom 11. April wird das recht gut beschrieben – ich zitiere –:

„Wenn der gemeinhin träge Gesetzgeber den Beschleunigungsgang einlegt, ist Argwohn an­gesagt – eine eherne Regel, die sich auch im Fall der Urheberrechtsnovelle bestätigt: ...“

Es ist wirklich so, dass die an den Tag gelegte Eile einen ganz reellen Hintergrund hat. Noch im Som­mer 2002 sollte nicht nur die EU-Richtlinie in das österreichische Recht implementiert wer­den, sondern es waren im ursprünglichen Entwurf auch einige dringend notwendige Moder­ni­sie­rungen des österreichischen Urheberrechts enthalten. Sie waren wichtig, denn sie sollten dem besseren Schutz der Arbeit der Künstlerinnen und Künstler dienen und zur gerechten Ent­loh­nung von kreativer Leistung beitragen. In diesem Entwurf gab es noch den bereits erwähnten „Best­seller-Paragraphen“, die Zweckübertragungstheorie und die Unwirksamkeit der Erteilung von Werknutzungsbewilligungen und Werknutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten. Mit die­sen drei Bestimmungen wären die Rechte der KünstlerInnen gestärkt worden, und wir hätten damit auch Rechte im österreichischen Rechtsbestand verankert, die international schon eine Selbstverständlichkeit sind.

Doch davon ist in der jetzt vorliegenden Novelle nichts mehr übrig geblieben. Offensichtlich hat die Regierung Angst vor der eigenen Courage bekommen. Das österreichische Urheberrecht bleibt weiterhin defizitär. Es ist schon erstaunlich: Man verweigert die Diskussion. Es wird eine Enquete angekündigt, dann aber vertagt. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Kreativen, Konsumenten und der Wirtschaft scheint nicht wichtig zu sein.

 


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