Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 174

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Die Qualität dieses Gesetzes ist unzureichend. Das Gesetz ist nicht ausreichend ausformuliert, es ist in sich widersprüchlich, und es geht großteils an der Praxis vorbei. Gerade der Wunsch, den Herr Kollege Mag. Ikrath geäußert hat, dass hier Rechtssicherheit geschaffen werde, wird wohl nicht in ausreichendem Maße erfüllt werden. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.) Und das nur deshalb, weil aus für mich unverständlichen Gründen seitens des Justiz­ministe­riums zu­nächst lange Untätigkeit geherrscht hat und dann offensichtlich in einer „Hauruck-Aktion“ mit einer Qualität, die wir ansonsten nur von den Ministern Strasser und Gehrer ge­wohnt sind, ein Gesetz entworfen wurde, das eben auf Grund dieser nicht ausreichenden Be­ar­beitung und Überarbeitung in seiner Qualität sehr zu wünschen übrig lässt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie wir der „Parlamentskorrespondenz“ entnehmen können, sollen mit diesem Gesetz zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, was sich auch aus dem Gesetzestext ergibt. Wenn man die „Parlamentskorrespondenz“ liest, dann meint man, diese zwei EU-Richtlinien würden vor allem auch die Ausgleichsordnung, die Konkursordnung und das Insolvenzrechtseinführungsgesetz betreffen, was nicht wahr ist.

Das ist eine Scheinbegründung dafür, dass man es trotz langjähriger EU-Mitgliedschaft Öster­reichs verabsäumt hat, diese EU-Richtlinien, die schon lange in Geltung sind, rechtzeitig umzu­setzen, obwohl es gerade im Bereich der Konkurs- und Ausgleichsordnung in den letzten beiden Jahren mehrere Novellen gegeben hat. Man hat es seitens der Bundesregierung und des Justizministeriums einfach verschlafen, die EU-Richtlinien rechtzeitig umzusetzen.

Wir wünschen uns, dass wir in Zukunft nicht gezwungen sind, Gesetzen dieser mangelhaften Qua­lität zuzustimmen, nur weil sich eben die rechtliche Notwendigkeit ergibt, EU-Richt­linien umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.44


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

20.45


Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich war froher Hoffnung, dass sich Herr Abgeordneter Puswald nach seinen Aus­fällen bei seinem letzten Redebeitrag wieder eingerenkt hat. – Dem ist leider nicht so!

Herr Abgeordneter Puswald, ich gebe Ihnen einen guten Tipp: Wenn Sie Unlust verspüren, die­ses Gesetz zu beschließen, wenn Sie die Qualität für unzureichend befinden, wenn das Gesetz Ihrer Ansicht nach zu wünschen übrig lässt, wenn es widersprüchlich ist und wenn es an der Praxis vorbeigeht, dann dürfen Sie, wenn Sie ein ernst zu nehmender Abgeordneter sein wol­len, diesem Gesetz nicht zustimmen – ganz einfach! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Puswald: ... die EU-Richtlinie umzusetzen, Herr Kollege! – Abg. Schieder: Oft hat das schon jeder gemacht!)

Meine Damen und Herren! Das internationale Insolvenzrecht ist eine sehr spezifische Materie. Diese Neuregelung ist wichtig und notwendig. Bisher war es, wie schon ausgeführt wurde, so: Wenn kein Staatsvertrag vorhanden war, dann hatten die Gläubiger keine Möglichkeit, bei inlän­di­schem Konkurs auf ausländisches Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Das drastische Beispiel des Kollegen Ikrath betreffend die Schweiz führt einem vor Augen, wie notwendig eine Neuregelung geworden ist.

Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Das internationale Insolvenzrecht wird dadurch in die österreichische Konkursordnung aufgenommen. Auch im Ausland gelegenes Ver­mö­gen wird somit in Zukunft in einen inländischen Konkurs mit einbezogen, und umgekehrt wird natürlich ein ausländisches Insolvenzverfahren auch in Österreich anerkannt. Es ist aus un­serer Sicht nicht nur ein notwendiges, sondern ein ausgewogenes, ein sehr gutes Gesetz, das wir heute beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.46


 


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