Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 179

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Maßnahmen zu setzen, um Fehlentwicklungen und Missbrauch bei Wechselgeschäften künftig hintanzuhalten.

Wir werden diesem Antrag vorbehaltlos zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.02


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

21.02


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! – Fast so hoch (der Redner verstellt die Höhe des Rednerpults) wie die Regierungsbarrikade am ersten Tag ihrer öffentlichen Vorstellung! – Meinem Vorredner habe ich immer noch nicht ganz folgen können: Er ist jetzt vorbehaltlos für etwas, was noch gar nicht eingebracht ist, was Matznetter hätte abändern sollen, obwohl er es noch gar nicht wissen kann! Das ist also die „Logik“, die da jetzt auf die Opposition losgelassen wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Geschätzter Kollege Ikrath, dabei hätte es an dieser Stelle so schön harmonisch sein können. Sie werden es noch oft genug erleben, gerade im Finanzausschuss, dass wir sehr oft die Ma­terien gemeinsam beschließen, und zwar einstimmig. Auch in diesem Fall gilt das für den vor­liegenden Grundantrag. Bei dem will ich mich gar nicht weiter aufhalten. – Ich habe heute ohnehin schon einmal, zum Missfallen von Klubobmann Molterer, meine Redezeit überschritten, umso kürzer wollte ich jetzt sprechen. – Wir werden dem zustimmen. In der Geldwäsche­be­kämpfung waren wir in Österreich ohnehin noch nicht in überbordender Vorlage. Umso wich­tiger ist diese Sache; da sind wir uns ja alle einig.

Was den Abänderungsantrag anlangt, den ich noch weniger kenne als Kollege Matznetter – das liegt wahrscheinlich daran, dass wir die noch kleinere Oppositionspartei sind und er bei uns noch gar nicht angelangt ist –, also wenn Sie von uns jetzt erwarten, Kollege Stummvoll – ob­wohl es sehr plausibel geklungen hat, aufs erste Hinhören zumindest –, dass wir da jetzt irgend­wie zustimmen könnten, ohne in irgendeiner Art und Weise nachvollziehen zu können, welche vergleichbaren Regelungen es innerhalb der EU gibt, das ist ein bisschen schwierig. Ich habe auch gar nicht das Gefühl gehabt, dass Sie das wirklich erwartet haben. Ansonsten steht der Kon­sens nach wie vor.

Das soll es auch schon gewesen sein. – Kollege Ikrath, beim nächsten Tagesordnungspunkt wer­den wir schon wieder einen einstimmigen Beschluss haben. So schön kann es hier sein! (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Großruck: Noch ein paar solche Reden und du darfst zu uns kommen!)

21.04


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser. Ich erteile es ihm.

21.04


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dieser Vorlage haben wir die Materie Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Tagesordnung. Es ist uns allen be­wusst, dass nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die Anonymität die recht­zeitige und vollständige Umsetzung der internationalen Vorgaben für Österreich sehr wich­tig ist: wichtig für den Finanzplatz Österreich, weil internationale Organisationen – sei es die Kommission der Europäischen Union, die OECD oder die FATF – einen starken Focus auf Ös­ter­reich legen. Daher ist uns auch die Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich der Kre­dit- und Finanzinstitute, Versicherungen und Spielbanken ein sehr großes Anliegen.

Wir setzen drei der acht Sonderempfehlungen der Financial Action Task Force on money laun­dering um. Sie wissen, dass wir materiell eine erweiterte Sorgfaltsverpflichtung für die Institute vorsehen, insbesondere auch dort, wo es um Identifikations- und Meldeverpflichtungen geht.


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