Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 182

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(37) Das Inhaltsverzeichnis hinsichtlich der folgenden Bestimmungen, § 1 Abs. 1 Z 22 und 23, der Entfall von § 1 Abs. 2 Z 2, § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 Z 8 und 9 und Abs. 5 Z 2, § 4 Abs. 3 Z 6 und 7, § 35 Abs. 3, § 69 Z 3 bis 5, § 69a Abs. 8, § 70 Abs. 10, § 73 Abs. 1 Z 13 und 14 und Abs. 2, § 94 Abs. 1, § 98 Abs. 3 Z 11a, § 103 Z 1 und der Entfall von § 103 Z 2 bis 4 in der Fas­sung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.““

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Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Hagenhofer. – Bitte.

21.11


Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolle­gin­nen und Kollegen! Ich möchte ebenfalls ganz kurz bei dieser Regierungsvorlage auf die Re­ge­lung bezüglich Kundenidentifizierung eingehen; ich habe das auch schon im Ausschuss ge­tan. Im § 40 Abs. 1 ist klar geregelt, dass die Identifizierung mittels Lichtbildausweis, also Reise­pass, Personalausweis oder Führerschein, zu erfolgen hat. In eben diesem § 40 Abs. 1 wird auch festgehalten, dass auf die Tatsache Bedacht zu nehmen ist, dass manche Reisedoku­men­te von Fremden, insbesondere aus dem arabischen Raum, kein vollständiges Geburtsdatum auf­weisen. Das allein schließt noch nicht notwendigerweise den Passinhaber von der Identi­fizierung aus. Wenn jedoch jeder Hinweis auf das Alter der betreffenden Person fehlt, darf der Ausweis nicht zur Identifizierung herangezogen werden.

Ich frage, Herr Minister – und ich habe diese Frage auch im Ausschuss schon gestellt –: Was dann? Was sonst kann zur Identifizierung herangezogen werden? Die Antwort des Kollegen Stumm­voll auf diese meine Frage im Ausschuss war, wenn ich es richtig mitgeschrieben habe: Das ist keine Frage der Gesetzgebung, sondern der Vollziehung.

Ich dagegen meine: Der Gesetzgeber muss den Bediensteten der Geldgeschäfte Mittel in die Hand geben, mit denen sie Personenidentifizierungen durchführen können, und darf das alles nicht offen lassen und sagen: Macht, was ihr wollt!

Diesen Aspekt wollte ich einbringen und damit darauf hinweisen, dass gerade dieser Passus, die­se Ausnahme bedenklich erscheint und dass damit eigentlich wieder Tür und Tor geöffnet werden.

Ich möchte noch einen Satz vom 3. Oktober 2001 aus dem „WirtschaftsBlatt“ zitieren, aus einem Bericht im Gefolge des schlimmen Anschlags auf das World Trade Center, der lautet – ich zitiere –:

Es sei festgestellt worden, dass das Geld, rund 500 000 Dollar, zwischen mehreren Personen arabischer Herkunft aufgeteilt worden ist. – Zitatende.

Ich bitte, dieses Zitat beziehungsweise diesen Bericht im Hinblick darauf zu sehen, was in die­ser Regierungsvorlage nach meinem Dafürhalten nicht vollständig geregelt ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

21.14


Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Meine zweite Rede, jetzt ganz kurz und präg­nant. Ich möchte gerne auf zwei Punkte eingehen.

Punkt eins ist heute schon mehrfach angeführt worden. Im Fall der Identifizierung des Kunden galt es eine Abwägung zu treffen zwischen einer nicht dramatischen Mehrbelastung des Kun­den, der einen amtlichen Lichtbildausweis dabei zu haben hat – ich verweise darauf, dass auch ein Führerschein schon genügt –, und einer Mehrbelastung der Bank, deren Administra­tions­auf­wand sich erhöht und damit die Kosten, die dann auch wieder den Kunden belasten, und dem


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