Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 229

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es gibt einige gravierende Kritikpunkte, die noch immer Fragen offen lassen. Wir sind mit dieser Kritik nicht allein, wie auch die Stellungnahmen zeigen. Wir meinen, dass es ohne eine vorherige Gesamtreform der Fahrschulen mit strengeren Kontrollen der Ausbildungsqualität, mit mehr Transparenz bei Preis und Leistung und einem Mehr an Wettbewerb unter den Fahrschulen zu einer neuerlichen Preissteigerung kommen wird. Die Fahrschüler und Fahrschülerinnen werden zur Kasse gebeten werden, es wird teurer werden. – Das kann es nicht sein.

Herr Kollege Eder hat es schon erwähnt: 1 500 € plus Zusatzkosten sind jetzt für einen Führerschein zu bezahlen. Der so genannten rosa Schein muss unserer Meinung nach billiger werden und nicht teurer! Auch der Rechnungshof weist in seiner Stellungnahme auf die finanziellen Auswirkungen hin und darauf, dass diese unzureichend sind. Es fehlen eindeutig die notwendigen Rahmenbedingungen für die Auslagerung der behördlichen Aufgaben, es gibt derzeit keine wirksame Aufsicht und Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Fahrschulen.

Zur Einführung der Scheckkarte wurde schon Stellung genommen. Wir befürchten, dass sie jetzt in Österreich eingeführt wird, dann Neuregelungen aus der EU kommen (Abg. Wittauer: Das ist ja widerlegt, Frau Abgeordnete!) und dass es dadurch wieder zu einem Austausch und zu neuerlichen Kosten kommen wird.

Zusammengefasst: Das ist im Ansatz sehr wohl begrüßenswert, zum gegebenen Zeitpunkt aber übereilt und unausgegoren. (Beifall bei der SPÖ.)

20.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.06.46

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssekre­täre! Meine geschätzten Damen und Herren! Die vorliegende Änderung des Führer­scheingesetzes ist auf der einen Seite ein wichtiger Schritt in Richtung moderne Ver­waltung, auf der anderen Seite werden damit die Vorgaben der EU-Führerschein­richtlinie umgesetzt. Und alles, was den Verwaltungsaufwand für die Bevölkerung und besonders für die jungen Menschen, die einen Führerschein machen wollen, verringert, sollte von der Politik nicht nur angedacht, sondern vor allem auch umgesetzt werden.

Man hat ja bei der Auslagerung der Kfz-Zulassung von den BHs und Magistraten hin zu den Versicherungen gesehen: Das hat sich bewährt und ist eine gute Sache. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum nicht der Führerschein, und zwar der vorläufige Füh­rerschein, von den Fahrschulen ausgestellt werden soll. Es ist sicher eine wesentliche Serviceleistung, wenn der Betreffende unmittelbar nach der Führerscheinprüfung den vorläufigen Führerschein in die Hände bekommt und mit diesem Führerschein ein Fahrzeug in Betrieb nehmen kann.

Die Fahrschule wird zum One-Stop-Shop – von der Anmeldung bis zur Ausstellung des Führerscheins – und der Staat konzentriert sich auf seine Kernaufgaben, sprich: auf die Herstellung des Führerscheins in Scheckkartenform und die Führung des Führer­scheinregisters, das an und für sich beim Bundesrechenzentrum angelegt werden soll.

Im Großen und Ganzen ist die Entscheidung, die wir heute treffen, eine ganz wichtige Entscheidung in Richtung moderne Verwaltung und weniger Bürokratie für den Einzelnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


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