merken: Durch den Wegfall des Deckelungsbetrages bei den Finanzierungen durch Erträge aus dem Bereich des Glücksspielmonopols kommt es allein – von der Gesamtsumme hat Kollege Haubner schon gesprochen – im Vergleich der Jahre 2005 und 2006 zu Mehreinnahmen in Höhe von zirka 6 Millionen €. Es ist, und das muss man auch hier einmal festhalten, Staatssekretär Schweitzer zu verdanken, dass, nachdem jahrzehntelang in Österreich, auch zu Zeiten einer großen Koalition, von der so genannten Sportmilliarde gesprochen wurde, er sie nunmehr realisiert hat. Dazu meine Gratulation! (Abg. Mag. Gaßner – in Richtung der wenigen im Saal anwesenden freiheitlichen Abgeordneten und der ÖVP –: Da müsst ihr klatschen!) – Meine Kollegen sind gerade nicht im Saal, aber damit kann ich leben.
Neben der Berücksichtigung der alpinen Vereine, die man auch erwähnen soll, beinhaltet das Gesetz auch ein weiteres Novum, nämlich die Beendigung des so genannten Gießkannenprinzips: Die Mittel werden jetzt leistungsbezogen ausbezahlt, sie sind projektorientiert, und es wird nicht mehr nach Gutdünken und nach Paritätsgrundlagen verteilt. Im Vordergrund bei der Ausschüttung dieser neuen Mittel stehen die Schwerpunkte im Bereich des Nachwuchses und im Trainerbereich sowie im Bereich der Professionalisierung der Verbände, die sich auch erst auf die neuen Gegebenheiten einstellen werden müssen.
Meiner Überzeugung nach ganz wesentlich ist – Kollegin Schasching hat das schon angesprochen – die finanzielle Bedeckung des Sports als Dienstleister im Gesundheitssystem. Die gesundheitsfördernden Maßnahmen – sei es im Bereich der Kindergartenbetreuung, sei es im Bereich der Volksschule – sind ein wesentlicher Pfeiler für die Verbesserung der Volksgesundheit im Gesamten. Es kann aber – und da gebe ich auch Kollegin Schasching Recht – nicht so sein, dass das die normalen Schulsportaktivitäten ersetzt, sondern es kann nur eine Bereicherung und eine Erweiterung des Angebotes von professioneller Seite am Nachmittag sein. Das kann sogar so weit gehen, dass man das dann auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung, der Ganztagsbetreuung einfließen lässt.
Weiters ist auch die Initiative „Fit für Österreich“ nunmehr finanziell bedeckt. Diese Initiative, wiederum eine Initiative unseres Sportstaatssekretärs – man sieht, er arbeitet den ganzen Tag nur für den Sport –, spannt einen Bogen vom Kindesalter bis zu den Senioren und umfasst ein Angebot, das sich von Bewegungseinheiten für Kinder über – und das ist ein ganz wesentlicher Teil – eine Animation für Firmen, Sporteinheiten im Rahmen der Betreuung der Mitarbeiter anzubieten, bis hin zu geförderten Bewegungseinheiten in Seniorenheimen erstreckt. Das alles zusammen ist ein großer und sehr wesentlicher Fortschritt für unsere Volksgesundheit! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
11.26
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt uns heute ein Vier-Parteien-Antrag zur Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes vor. Ich möchte schon ein bisschen auch darauf eingehen, warum wir diesem Antrag zustimmen und warum wir ihn gemeinsam einbringen, und in diese allgemeine positive Darstellung der Sportförderung der letzten Jahre schon auch ein paar, wie ich meine, realistischere Aspekte einbringen.
Der Punkt ist nämlich, dass wir in Österreich zwar eine Sportförderung hatten, nur: Wenn es um die Frage geht, wie zielgenau diese in den letzten Jahren war, dann muss man sagen, dass man da in gewissen Bereichen schon ordentlich darauf schauen