Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 67

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11.49.38

Abgeordnete Notburga Schiefermair (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heinz Prüller kommentierte bei einem Schirennen vor einigen Jahren: „Der Rückenwind kommt heute nicht nur von hinten, sondern auch von links und rechts!“– So könnte er auch heute diesen Vier-Parteien-Antrag kommentie­ren.

Mit diesem Gesetz wird nicht nur die finanzielle Sicherung der Bundesdachverbände, des Österreichischen Fußballbundes und des Österreichischen Olympischen Comités hergestellt, sondern auch die gesetzliche Grundlage für die mir so wichtige Bewe­gungsinitiative „Fit für Österreich“ geschaffen.

Mit dem kooperativen Projekt ergreifen diese Regierung und die BSO die Initiative und bringen den Sport unter dem Motto „Für eine lebenslange Sportbetätigung“ und „Sport als Dienstleister im Gesundheitssystem“ unter die Bevölkerung. Es werden damit drei wichtige Ziele verfolgt: Gesundheit durch Bewegung als präventive Maßnahme, Förde­rung der lokalen Sportvereine, Bewegungsangebot für die ganze Familie, vom Vor­schulalter bis hin zum Sport in der zweiten Lebenshälfte.

Mit dem heutigen Beschluss stehen 12,3 Millionen € zusätzlich für den Spitzen-, Brei­ten- und Gesundheitssport zur Verfügung. Davon werden 9 Prozent für die Initiative „Fit für Österreich“ aus der Besonderen Sportförderung verwendet, also rund 1,1 Millio­nen €. Dazu kommen die Mittel aus der Allgemeinen Sportförderung. Das macht dann insgesamt 1,1 Millionen € aus, die uns nächstes Jahr für diesen Bereich zur Verfügung stehen.

Unter dem Motto „mehr Menschen zum Sport“ eint uns ein Ziel, und wir gehen ge­meinsam diesen Weg. Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.51.44

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Hohes Haus! Das Bundes-Sportförderungsgesetz bringt in vielen Bereichen er­freuliche Klarstellungen, schafft bisher nicht vorhandene gesetzliche Grundlagen und sichert künftig die finanzielle Basis für die drei Bundesdachverbände, den ÖFB und das ÖOC. Das ist sehr erfreulich, das ist sehr zu begrüßen und macht Hoffnung auf eine sehr positive weitere Entwicklung des österreichischen Sports, des Breiten- und des Schulsports im Besonderen.

Das Bundeskanzleramt und die BSO haben gezeigt, dass mit partnerschaftlichem Ver­handeln große Erfolge erzielt werden können. Eine projektbezogene Sportförderung ist zu begrüßen, ebenso die bessere Übersicht im Bereich der Bundes-Sportförderungen und ganz besonders die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung des Verbandes alpiner Vereine Österreichs.

Nach dem äußerst bedenklichen Schulsportkürzungsprogramm der Unterrichtsministe­rin bieten nun dieses Gesetz und die damit zur Verfügung gestellten Mittel die Möglich­keit, zum Beispiel mit Schulkooperationsprojekten und neuen Bewegungsprogrammen verlorenes Terrain wieder zurückzugewinnen. Es ist zu begrüßen, dass künftig Vereine wertvolle Unterstützung für den Sportunterricht geben, Randsportarten so auch die Chance für mehr Öffentlichkeit bekommen, aber sie können kein Ersatz für den ur­sprünglichen Sportunterricht sein, der an den Schulen so richtig und wichtig ist. Eine wichtige Ergänzung sind sie allemal.

 


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