tion dieses ARA-System-Gutachtens und eine Sonderuntersuchung des ARA-Systems seit dessen Bestehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.
14.03
Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Dieses Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 beinhaltet zahlreiche Verbesserungen im Abfallwirtschaftsgesetz, Emissionszertifikategesetz sowie im Immissionsschutzgesetz-Luft.
Mit diesem Gesetz wird auch dem technischen Fortschritt, unter anderem beim PKW und bei der Abfallentsorgung, Rechnung getragen. Im Pkw-Verbraucherinformationsgesetz wird neben der herkömmlichen Art der Verbraucherinformation über Kraftstoffverbrauch und CO2 auch die Verwendung von elektronischen Anzeigen ermöglicht.
Die in den geltenden abfallwirtschaftlichen Vorschriften enthaltenen Fremdbeurteilungen werden zusammengefasst, eine Registrierung der Fachpersonen und Fachanstalten, die Abfallprobennahmen und Untersuchungen vor der Deponierung durchführen, wird vorgesehen. Dies dient zum einen der Qualitätssteigerung, zum anderen erhalten Deponiebetreiber eine wesentliche Hilfestellung bei der Auswahl der Auftragnehmer. Auf der Vollzugsebene wurden konkrete Vorgaben für Deponieinhaber zur finanziellen Sicherstellung für die Erfüllung der Auflagen und Verpflichtungen während des Betriebes sowie während der Nachsorgephase erarbeitet.
Mit der vorgesehenen Novelle zum IG-L werden neben Lösungen zur Feinstaubproblematik Klarstellungen im Verkehrsbereich bezüglich der Möglichkeiten der Landeshauptleute zur Erlassung von Beschränkungen getroffen, welche insgesamt den Wünschen der Länder entsprechen.
Die Änderung des Emissionszertifikategesetzes dient in erster Linie der EU-Linking-Richtlinie. Mit der Novellierung des EZG wird ermöglicht, dass österreichische Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, im Ausland getätigte so genannte grüne Investitionen für ihr nationales Emissionskonto gutgeschrieben bekommen.
Zum einen ist das wirtschaftlich klug, für Unternehmungen werden kostengünstigere Treibhausgasreduktionen ermöglicht, zum anderen ist es aus der Sicht des globalen Klimaschutzes eine sinnvolle Maßnahme zur Erreichung der Kyoto-Ziele.
Es sind weiters Regelungen für den Emissionshandel, ein wichtiges Instrument des Klimaschutzes, für den zweiten Zuteilungsplan für die Kyoto-Zielperiode 2008 bis 2012 und die damit verbundenen Verpflichtungen enthalten.
Kurzum: Viele Verbesserungen – ich ersuche Sie daher, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.05
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
14.05
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Ellmauer! Wenn ich Zeit hätte, dann könnte ich Ihre Aussagen Punkt für Punkt widerlegen. Ich möchte mich aber auf das Wesentliche konzentrieren, und das Wesentliche, Herr Kollege Ellmauer, ist doch die Gesundheit – die Gesundheit