Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 121

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Obwohl einige dieser Novellierungen unsere Zustimmung gefunden hätten, können wir beispielsweise die absolut abzulehnende Novellierung des IG-Luft nicht mittragen. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine Tatsache – auch wenn Sie das nicht hören wollen –: Der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbelastung der Luft liegt bei etwa 21 Prozent, jene des LKW-Verkehrs etwa bei 14 Prozent, und der gesamte Agrar- und Frächterbereich bleiben durch die vorliegende Regierungsvorlage völlig verschont.

Der Feinstaub in der Luft hat auch schon viel Staub hier im Parlament aufgewirbelt, und diese IG-Luft-Novelle weist schwere Mängel hinsichtlich der Feinstaubbekämpfung auf und wird auch – das kann nicht oft genug betont werden, Herr Minister – von den Ländern abgelehnt. Ich frage mich, warum das auch die ÖVP-Länder ablehnen, wenn das Gesetz ja ohnehin so toll ist, wie Sie uns hier verkaufen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte Sie doch fragen: Was wollen Sie in der Zukunft wirklich tun, um die Feinstaubbelastung zu be­kämpfen, um die Feinstaubbelastung zu senken? – Ich frage: Was wollen Sie tun, und wann tun Sie wirklich etwas? – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Krainer: Zuschau­en tut er!)

14.40


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


14.40.24

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Damen und Herren der Opposition! Mit Polemik ist eigentlich niemandem gedient. Deshalb versuche ich mit einigen Fakten und Daten zur Versachlichung der Debatte zum Immissionsschutzgesetz beizutragen.

Wie zahlreiche Studien gezeigt haben, sind die Hauptverursacher von PM10 – also von Feinstaub – Verkehr, Hausbrand und Industrie. Aus einer aktuellen Studie der Techni­schen Universität Wien geht hervor, dass an nur 10 Prozent der Partikelemissionen Diesel-Pkw beteiligt sind. Zwei Drittel der Gesamtmenge der Partikelemissionen gehen auf das Konto von Industrie und Hausbrand.

Von den rund 29 Tonnen an Partikeln, die jährlich in die Luft geblasen werden, entfal­len 6 000 Tonnen auf den Straßenverkehr. Für diese 6 000 Tonnen zeichnen jeweils zur Hälfte Pkw und Lkw verantwortlich. Für eine signifikante Verringerung der Fein­staubbelastung müssen daher die Emissionen der Verursacher verringert werden.

Mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz werden deswegen die Landeshauptleute er­mächtigt, im Akutfall – wie auch dort und da schon geschehen – Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung zu setzen. Allerdings müssen etwa Einschränkungen im Ver­kehr nach drei Monaten vom zuständigen Minister genehmigt werden, der mit einer Gesetzesänderung und mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz auch die Zielwerte für Schwermetalle – wie vom Herrn Minister bereits ausgeführt – zwei Jahre früher, als die EU das vorsieht, festschreiben lässt.

Abschließend: Als Kfz-Unternehmer bin ich sehr froh über die Aussage der Kollegin Moser, dass sie Tempo 160 noch keinesfalls als Raserei bezeichnet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.42


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte.

 


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