Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 124

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Kollege! Das ist so. Lesen Sie das nach! Und ich habe diese Behauptung richtig ge­stellt.

Ich persönlich vertrete die Meinung, wenn ich auf der Autobahn 160 km/h fahre, dann rase ich. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Dass Sie 160 fahren! Das dürfen Sie ja gar nicht!) Nur sage ich nicht, dass der Herr Minister Gorbach ein Raser sei oder eben diese Raserei bewusst massiv provoziert. (Abg. Neudeck: Kollegin, mit dem Fahrradl ohne Airbag – ein Wahnsinn!)

Herr Kollege Scheuch! Sie müssen das genau im Protokoll nachlesen. Ich verwehre mich auf das Entschiedenste gegen diese Unterstellung, die von Seiten der ÖVP kommt, und halte noch einmal fest: Ich persönlich bezeichne Tempo 160 als Raserei und sonst nichts! (Beifall bei den Grünen.)

14.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1176 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des rückschrittlichen Feinstaubgesetzes und für eine deutliche Reduktion der Gesundheits­gefahr Feinstaub.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

14.51.177. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1115 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Artenhandelsgesetz geändert wird (1177 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. – Bitte.

 


14.51.38

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! In einer globalisierten Welt werden natürlich nicht nur Waren aller Art gehandelt beziehungsweise verschickt, sondern auch gefährdete und wild lebende Tiere und Pflanzen in alle Länder transportiert beziehungsweise auch verkauft.

Um einen Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu erreichen, wurde bereits 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten zur


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