x € wert sind; und für die x € habe ich das Recht, gleich viel an Wert in Grund und Boden zu bekommen, und nicht aus Nutzungsrechten.
Deshalb sage ich einmal, es ist hier eine Reparatur geschaffen worden. Dabei halte ich es schon für wichtig, zu sehen, dass wir nicht nur Eingeforstete haben, denen man erklären muss, dass sie jetzt für den Fall einer Teilung theoretisch weniger Hektar bekommen, sondern auch Grundbesitzer, und auch die Grundbesitzer gilt es hier zu vertreten, egal, ob einer zwei Hektar oder, wie die Bundesforste, Hunderttausende Hektar hat. Auch kleine Grundbesitzer haben „Servitutler“ auf ihrem Grund und Boden, und auch die haben das Recht auf eine faire Entschädigung zwischen den Eingeforsteten und den Grundeigentümern.
Wir vom freiheitlichen Klub werden natürlich unsere Zustimmung, die wir im Ausschuss gegeben haben, auch halten und werden dem Gesetz zustimmen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)
17.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keuschnigg. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Pirklhuber! Ablösebeträge werden wir hier im Hohen Haus wahrscheinlich unabhängig vom Eigentümer zu bestimmen haben. Wir haben viele Wünsche an die Österreichischen Bundesforste, nur: Geschenke in dem Sinne wird man wohl nicht erwarten können. Schön wäre es zwar, aber es wird wohl nicht sehr seriös sein.
Zum Thema selbst: Wir haben in vielen Teilen unseres Landes historisch gewachsene, sehr komplexe Besitz-, Nutzungs- und Rechtsverhältnisse im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, die vielfach auch einer rationellen, effizienten Bewirtschaftung entgegenstehen. Daher ist es extrem wichtig, dass faire Bedingungen für Entflechtungen geschaffen werden, wo dies gewünscht wird, wo dies möglich ist, wo dies machbar ist. Diese Gesetzesnovelle reagiert auf ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das die Einbeziehung des Verkehrswertes bei der Feststellung des Ablösebetrages, bei der Ablöse in Grundstücken vorschreibt.
Um die Fairness zu wahren, sieht diese Novelle aber auch vor, dass auch für das Nutzungsrecht der aktuelle Verkehrswert zu ermitteln ist und nicht nur der objektive Ertragswert. Es ist also sehr wichtig, dass diese Parität hergestellt wird, weil das die Entwirrung gewisser Besitz- und Nutzungsverhältnisse fördert, und das ist gut für den Wald, das ist gut für die Umwelt und das ist gut für die bäuerlichen Betriebe. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1179 der Beilagen. – Ich ersuche zunächst einmal die Klubsekretäre, den Saal zu verlassen.
Ich ersuche die Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.