Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 207

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Mit dieser signifikanten Verbesserung gegenüber dem Status quo ergibt sich ein deut­licher Fortschritt für die österreichische Universitätenlandschaft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Walther. Ich erteile es ihr.

 


19.24.37

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nun in dieser Debatte folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebäudeerhal­tung und -sanierung durch die Bundesimmobiliengesellschaft, eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 10. Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (1071 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird (1165 d.B.)

Im Rahmen der Verabschiedung des BIG-Gesetzes 2000 wurden Modellannah­men/Prämissen zur Planrechnung der Ausgliederung der Bundesimmobilien durchge­führt.

Der Bund übertrug rund 7,4 Millionen m2 Bundesliegenschaften in das Eigentum der BIG, davon rund 2,2 Millionen m2 die bereits auf Grund eines der BIG eingeräumten Fruchtgenussrechtes der BIG zur Nutzung übertragen waren. Hinsichtlich des Sanie­rungsbedarfes gingen die damaligen Überlegungen einerseits davon aus, dass von den im Jahre 2000 laufenden Bauvorhaben eine Hälfte kubaturvermehrender Neubau und die andere Hälfte Generalsanierungen darstellten. Für diesen begonnenen Neu­bau und die Generalsanierungen wurde ein Investitionsbetrag von jährlich 1 Million Schilling inkl. USt berücksichtigt. Für die laufenden Instandhaltungen wurden 20 Schil­ling/pro m2 netto pro Monat (indexiert mit 1, Prozent per anno) und für die Instandhal­tung des Neubaus 5 Schilling/pro m2 netto pro Monat (indexiert mit 1,5 Prozent per anno) angenommen.

Nun mehr stellt sich heraus, dass diese Annahmen unter dem tatsächlichen Bedarf lie­gen. Der Bauaufwand für den Sanierungsbedarf der Universitäten beläuft sich laut der ÖVP-Wissenschaftssprecherin auf rund 600 Millionen € für die nächsten zehn Jahre, sohin auf einen durchschnittlichen jährlichen Aufwand von 60 Millionen €. Es ist daher notwendig, die damaligen Modellannahmen entsprechend zu revidieren, um die Erhal­tung bzw. Sanierung des Bundesgebäudebestandes zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erhaltung des Bundesgebäudebestandes in Form einer gesetzlichen Regelung zu gewährleisten, die der Bundesimmobilien-


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