Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 232

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auf alle Fälle denken oder lesen und dann sprechen. (Abg. Silhavy: Denken sollte er auch noch!) Die Rede des Kollegen Walch war dazu angetan, bei mir den Eindruck zu erwecken, dass er zuerst spricht, bevor er den Antrag liest, denn das, was jetzt als Be­gründung vom Kollegen Walch gesagt wurde, hat überhaupt nichts mit dem Antrag zu tun.

Auf der anderen Seite die Ausführungen der Kollegin Lentsch, die sagt, wir müssen langfristige Lösungen finden und dürfen die Leute nicht mit 50 in die Arbeitslose oder in die Pension schicken. (Abg. Walch: Steht in der Begründung vom Antragsteller! Le­sen!) Das hat auch überhaupt nichts mit diesem Antrag zu tun, in dem es ausschließ­lich darum geht, dass bestimmte Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses da­zu führen, dass die Leute zwangsweise in die Korridorpension geschickt werden, wobei wir ihnen nur die Wahlmöglichkeit geben wollen.

Der Antrag der Sozialdemokraten ist schlüssig, begründet und stimmig. Deshalb sollte er vor Ablauf von sechs Monaten im Ausschuss ernsthaft diskutiert werden. Ich hoffe, dass du dich auch vorbereitest, Kollege Walch. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Walch: Lesen!)

20.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 674/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

20.50.2214. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz in der Fas­sung BGBl I 128/2004 geändert wird (656/A)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun kommen wir zum 14. Punkt der Ta­gesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


20.50.47

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Beim vorlie­genden Initiativantrag der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion geht es letztendlich darum, das Wohnen wieder günstiger zu machen.

Wir stehen vor der Situation, dass es kaum mehr unbefristete Mietverträge gibt. Die Mietverträge werden befristet, und die Menschen, insbesondere die jungen Menschen, die nur mehr befristete Verträge auf ein Jahr bekommen, müssen jedes Mal die volle Gebühr zahlen.

Die Rechtslage, damit ich es hier in diesem Haus klar mache, ist so, dass jemand, der einen befristeten Mietvertrag abschließt, genau dieselbe Gebühr bezahlt wie jemand, der einen unbefristeten Vertrag bekommt.

Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Stellen Sie sich das vor: Es gibt Studentinnen und Studenten, es gibt junge Arbeitnehmerinnen und junge Arbeitnehmer, die eine Woh­nung suchen. Sie bekommen eine Wohnung, aber nur einen Vertrag auf ein Jahr, die­ser wird wieder verlängert, und sie zahlen jedes Mal die volle Gebühr.

Jemand, der einen unbefristeten Mietvertrag bekommt und beispielsweise zehn, 15, 20 Jahre diese Wohnung nutzen kann, zahlt genau denselben Betrag wie jemand, der


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