Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 247

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Generalkonsuls von Belgrad nach Budapest, das Angebot bekommen zu haben, die Visagebarung in Belgrad wie unter dem nun inhaftierten Generalkonsul weiterzuführen. Er habe seine Vorgesetzen auch in Kenntnis gesetzt, dass ein noch heute für das Außenamt tätiger enger Vertrauter des mittlerweile inhaftierten Generalkonsuls „säcke­weise“ Visaanträge ins Belgrader Konsulat gebracht habe (News, 45/05).

Unabhängig von den diversen Hinweisen, die hier intern und von außen gegeben wur­den (so lassen etwa Medienberichte aus den Jahren 2003 und 2004 darauf schließen, dass zumindest der Verdacht bestand, dass an den österreichischen Vertretungs­behörden in Kiew und in Lagos ebenfalls ein illegaler Handel mit Sichtvermerken be­trieben wurde), stellt sich die Frage, weshalb der schwunghafte Handel mit Sichtver­merken so lange unbemerkt bleiben konnte und alle internen Überprüfungen angeblich ergebnislos blieben. Das Außenministerium und Außenministerin Plassnik betonen, dass alle österreichischen Vertretungsbehörden regelmäßig intern überprüft werden. Es ist daher völlig unerklärlich, dass weder im BMaA noch im BMI die steigende Anzahl bewilligter Visa an einzelnen Botschaften auffiel und auch nicht die Tatsache, dass immer dieselben Firmen hunderte Einladungen aussprachen.

Ebenso unverständlich ist ein weiterer, jetzt bekannt gewordener Sachverhalt: die be­willigten Visaanträge des Außenamtes werden nach nur einem Jahr vernichtet. An die­ser Praxis wurde auch ab dem Jahr 2002 festgehalten, als der Verdacht des Vishan­dels nachweislich im Raum stand. Bis heute wurden – entgegen allen Beteuerungen von Außenministerin Plassnik an einer lückenlosen Aufklärung interessiert zu sein – keine Schrittte gesetzt, um das für die Ermittlungen relevante Beweismaterial zu sichern. Somit ist offen, ob Behörden und die nun von Außenministerin Plassnik einge­setzte Expertenkommission überhaupt noch Dokumente vorfinden, die etwaige illegale Machenschaften belegen.

Im Zusammenhang mit der Visa-Affäre ist natürlich auch die Frage nach der Verant­wortung der betroffenen Ressortchefs zu stellen. Bezeichnenderweise hat die von Außenministerin Plassnik eingesetzte Expertenkommission genau diese Frage nicht zu klären. Die Arbeit der Kommission soll ausschließlich „zukunftsgerichtet“ sein (Kurier, 14. November 2005).

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist daher die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geboten.

Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

*****

Antrag

der Abgeordneten Lunacek, Freunde und Freundinnen auf Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses gemäß § 33 GOG betreffend illegalen Handel mit österreichischen Sichtvermerken

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuss einge­setzt:

1. Umfassende Aufklärung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Sichtvermerken in österreischen Konsulaten.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite