Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 319

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Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungs­antrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Z 2 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das Zeichen der Zustimmung wird mehrheitlich erteilt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses Zeichen wird einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.53.5925. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 11/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1216 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird von Frau Abgeordneter Königsberger-Ludwig eröffnet. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.54.29

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Dieser Antrag, der jetzt vorliegt, hat zum Inhalt, dass es ein tatsächliches Recht auf Elternteilzeit für alle Dienstneh­merinnen und Dienstnehmer bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes geben soll. Mit diesem Antrag sollen vor allem die Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die es zurzeit bei der Elternteilzeit gibt, nämlich dass es davon abhängt, wie groß ein Betrieb ist oder auch wie lange eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter in einem Betrieb gearbeitet hat.

Auf der anderen Seite soll eine große Hürde beseitigt werden, nämlich dadurch, dass die Klagsführung weg vom Dienstnehmer oder von der Dienstnehmerin hin zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin gebracht wird, denn unserer Ansicht nach ist es so,


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